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Sprache und Bildung Fachbereich Jobcenter - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Positiver Bescheid:

Das Jobcenter informiert über Sprach- und Integrationskurse und die im Landkreis Oberhavel ansässigen Sprachkursträger.

Es stellt Teilnahmeverpflichtungen/Berechtigungen für berufsbezogene Sprachkurse nach der Deutschförderungs-
verordnung aus. Geflüchtete werden bei der Beantragung der Anerkennung von Schulabschlüssen sowie Studien-und Berufsabschlüssen unterstützt beziehungsweise an entsprechende Beratungsstellen, zum Beispiel das IQ-Netzwerk sowie das Staatliche Schulamt in Cottbus, verwiesen.

Das Jobcenter berät zu Weiterbildungsmaßnahmen und Praktika, zur Einstiegsqualifizierung (EQ) sowie zu weiteren Maßnahmen und Angeboten, zum Beispiel über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Es stellt Gutscheine aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) aus.

 
Negativer Bescheid:

Keine Zuständigkeit des Jobcenters in dieser Phase; Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Arbeit.