Wohnen Fachbereich Jobcenter - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Im Jobcenter erhalten Asylberechtigte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) beziehen, eine Auflistung mit den Anschriften der im Landkreis Oberhavel ansässigen Wohnungsbaugesellschaften zur Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Auf Antrag und nach Einzelfallprüfung kann ein Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Reduzierung von Vermittlungshemmnissen (wie zum Beispiel Unterstützung bei der Wohnraumsuche) ausgegeben werden.
Das Jobcenter kooperiert mit der Kreisvolkshochschule bezüglich des sogenannten "Wohnungsführerscheins".
Auf Antrag und nach Prüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung erteilt das Jobcenter einen Bescheid über die Zusicherung – Wohnung, Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten.
Im Jobcenter können Leistungen zur Erstausstattung einer Wohnung beantragt werden.
Negativer Bescheid:
Keine Zuständigkeit des Jobcenters in dieser Phase.