Sicherheit Fachdienst Migration - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beteiligt der Fachdienst Migration die Sicherheitsbehörden im Sinne der §§ 72 fortfolgende des Aufenthaltsgesetzes.
Er arbeitet mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren oder bei Gefährdern.
Negativer Bescheid:
Der Fachdienst Migration setzt die Ausreisepflicht im Sinne der §§ 57 fortfolgende des Aufenthaltsgesetzes durch.
Er arbeitet mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren oder bei Gefährdern.