Sprache und Bildung Fachdienst Migration - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Der Fachdienst Migration erteilt eine Berechtigung oder spricht eine Verpflichtung zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes aus.
Er gibt eine Liste derjenigen Bildungsträger aus, die einen Integrationskurs anbieten.
Negativer Bescheid:
Der Fachdienst Migration leistet keine Integrationshilfe, es sei denn, es besteht eine Duldung gemäß § 60a, Absatz 2, Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes.