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Wohnen Fachdienst Migration - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Positiver Bescheid:

Es besteht eine Wohnverpflichtung für drei Jahre im Land Brandenburg gemäß § 12a Absatz 1  Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Negativer Bescheid:

Grundsätzlich besteht weiterhin eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Eine räumliche Beschränkung wird eingegrenzt auf den Landkreis Oberhavel, wenn Voraussetzungen gemäß § 61 Absatz 1c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.