Wohnen Fachdienst Migration - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Es besteht eine Wohnverpflichtung für drei Jahre im Land Brandenburg gemäß § 12a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Negativer Bescheid:
Grundsätzlich besteht weiterhin eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Eine räumliche Beschränkung wird eingegrenzt auf den Landkreis Oberhavel, wenn Voraussetzungen gemäß § 61 Absatz 1c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.