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Arbeit ­ Fachbereich Jobcenter - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Positiver Bescheid:

Im Jobcenter wird ein Erstgespräch ("Profiling/Potenzialanalyse") mit den Asylberechtigten zur Ermittlung der Ressourcen und Vermittlungshemmnisse geführt. In regelmäßigen Abständen finden im Jobcenter Folgegespräche statt.

Auf dieser Basis wird ein Plan zur Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt erstellt. Des Weiteren werden Berufs- und Ausbildungsberatungen durchgeführt und Ausbildungs- und Arbeitsstellen vermittelt.

Außerdem können im Jobcenter Tests zur Berufsorientierung (geva-Test) durchgeführt werden.

Es kooperiert mit anderen Fachstellen (Jugendamt, Schuldnerberatung, Jugendmigrationsdienst, freien Trägern).

Das Jobcenter unterstützt bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Praktikumssuche in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme.

Über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vermittelt es in Probearbeit bei einem Arbeitgeber.

Dem gesamten Personenkreis der geflüchteten Menschen stehen nach Einzelfallprüfung sämtliche Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) zur Verfügung.

Negativer Bescheid:

Keine Zuständigkeit des Jobcenters in dieser Phase; Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Arbeit.