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Datum: 26.11.2014

Vorsorge gegen Geflügelpest: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für den Landkreis in Vorbereitung/Stallpflicht in ausgewählten Gebieten Oberhavels

Nachdem am Dienstag, dem 25.11.2014, der Brandenburger Landestierarzt einen Erlass zur Tierseuchenbekämpfung zum Schutz vor der Geflügelpest veröffentlichte, wird gegenwärtig eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für Oberhavel durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises erarbeitet.

Die darin verankerten Einzelmaßnahmen sollen das Risiko einer Übertragung des Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände im Landkreis verhindern helfen. Bislang ergaben die amtstierärztlichen Untersuchungen in den Geflügelbeständen keine Anzeichen für das Vorhandensein des hochpathogenen Erregers. Um den Schutz vor der Geflügelpest weiterhin zu gewährleisten, wird eine Stallpflicht für Geflügel in einzelnen Regionen des Landkreises gelten. Die sogenannte Aufstallungspflicht gilt voraussichtlich in folgenden Ortsteilen: Güldenhof, Menz, Zernikow, Dollgow sowie Bredereiche, Boltenhof und Zootzen. Hier muss das Geflügel (wie z. B. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) für zunächst unbekannte Dauer in geschlossenen Ställen gehalten werden.

Nähere Informationen dazu und weitere Hinweise für Geflügelhalter werden im Laufe der kommenden Tage bekanntgegeben und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Freilaufende Enten und Gänse

© Landkreis Oberhavel