Sprungziele
Inhalt
Datum: 11.04.2017

Stallpflicht für Geflügel beendet

Aufgrund der Risikoeinschätzung des Landes wird die Aufstallpflicht aufgehoben

Die Anordnungen aus der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landrates vom 22.03.2017 werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel mit. Damit enden in den Städten Fürstenberg, Kremmen und Zehdenick die angeordneten Restriktionsmaßnahmen, wie die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen, die Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen sowie das Verbot von Geflügelmärkten, -schauen oder -ausstellungen.

Begründet wird die Aufhebung damit, dass sich die Tierseuchenlage im Land Brandenburg sowohl im Hausgeflügelbereich ohne Neuausbrüche in den vergangenen sieben Wochen als auch im Wildvogelbereich ohne Virusnachweise in den letzten zwei Wochen entspannt hat. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hatte bereits am 20.03.2017 die Stallpflicht bis auf wenige Risikogebiete außer Kraft gesetzt.

Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind im Landkreis Oberhavel wieder gestattet. Veranstaltungen dieser Art sind vorab beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren) kann als Download unter www.oberhavel.de abgerufen werden.

Es sollte jedoch weiterhin im Interesse aller Geflügelhalter sein, den Tierbestand durch hygienische Maßnahmen bestmöglich vor einem Eindringen von Krankheitserregern zu schützen. Augenmerk liegt dabei auf der Verhinderung eines direkten Kontaktes von Geflügel mit Wildvögeln. Futter, Tränkwasser und Einstreu müssen vor dem Zugriff von Wildvögeln geschützt werden.

Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und -zucht zum Schutz vor einer Übertragung des Geflügelpesterregers aus der Wildvogelpopulation veröffentlicht. Diese sind auch auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden. Um ein Vorhandensein des Geflügelpesterregers möglichst schnell zu erkennen, führt Brandenburg das Wildvogelmonitoring intensiv fort.

Die Allgemeinverfügung im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.

Hühner in Freilandhaltung.

© Pixabay