Sprungziele
Inhalt
Datum: 22.03.2024

Willkommen in Oberhavel: 62 Menschen eingebürgert

Landrat Alexander Tönnies übergibt Urkunden zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an Frauen, Männer und Kinder aus 18 Herkunftsländern.

Einbürgerung (1)

© Landkreis Oberhavel/Ivonne Pelz


Sie sind zwischen einem und 75 Jahren alt und stammen aus Afghanistan, Brasilien, Bulgarien, China, Georgien, Indien, Kasachstan, Kroatien, Libanon, Österreich, Pakistan, Polen, aus der Slowakei, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, aus der Ukraine und Ungarn. Landrat Alexander Tönnies hat am Freitag, 22.03.2024, 62 Menschen die Urkunden zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft überreicht. „Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit Ihnen allen eine vielfältige Gemeinschaft zu sein, in der Menschen friedlich zusammenleben und voneinander profitieren“, sagte Tönnies in der Auftaktrede zur Feierstunde im Kreistagsaal in Oranienburg. „Sie haben in Oberhavel eine Heimat gefunden und auf dem Weg dahin kleine und große Hürden überwunden. Sie haben sich zu den demokratischen Grundwerten unseres Landes bekannt, ihre Fähigkeiten und Talente in unsere Gesellschaft eingebracht. Ihre Kinder sind hier aufgewachsen, gehen in die Kita oder zur Schule“, sagte Alexander Tönnies. „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist ein Zeichen der Verbundenheit ganzer Familien.“ Unter den Neubürgerinnen und Neubürgern waren am Freitag auch 16 Kinder und Jugendliche.

Zwei Feierstunden hatte der Landkreis bereits 2023 veranstaltet, um insgesamt 83 Menschen ihre Einbürgerungsurkunden in würdigem Rahmen zu übergeben. Nach der Veranstaltung am Freitag sind noch in diesem Jahr weitere drei Feierstunden zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft geplant.


Einbürgerung (2)

© Oberhavel/Ivonne Pelz


Hintergrund
Eingebürgert werden kann bisher, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Ein neues Gesetz – und damit die Verkürzung dieses Zeitrahmens auf fünf Jahre – wurde vom Deutschen Bundesrat bestätigt und tritt Anfang Mai in Kraft. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.


Einbürgerung (3)

© Oberhavel/Ivonne Pelz