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Datum: 04.01.2022

Vorsicht bei illegalen Sperrmüllsammlungen!

Landkreis Oberhavel warnt vor unerlaubten Sammlungen von Schrott, Altgeräten und Altkleidern 

Immer wieder – so auch ganz aktuell – kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger Wurfzettel in ihrem Briefkasten finden, in denen eine kostenlose „Althaushaltsgerätesammlung“ oder eine kostenfreie Abholung von „Elektroaltgeräten“ angekündigt wird. Oft heißt es dort: „Wir nehmen alles kostenlos mit, was Sie nicht mehr brauchen; auch defekt“. Das Angebot klingt zu verlockend, um wahr zu sein – und das ist es auch: Denn diese Sammlungen sind illegal!

„Alle Gegenstände, die ein Besitzer nicht mehr braucht und loswerden möchte, sind Abfall. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen“, erklärt Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Das Sammeln von einigen Abfallsorten ist nur dann erlaubt, wenn die Sammlung im Rahmen einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung ordnungsgemäß verwertet wird. Solche Sammlungen müssen jedoch vor ihrem jeweiligen Beginn beim Landesamt für Umwelt angezeigt werden.“

Handzettel für eine illegale Sammlung

© Landkreis Oberhavel

Nähere Informationen sowie die erforderlichen Anzeigeformulare können auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg abgerufen werden:
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/abfall/abfaelle-aus-privathaushalten/gewerbliche-und-gemeinnuetzige-sammlungen

Die Anzeige gewährleistet eine Überwachung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung des eingesammelten Abfalls.

Generell ausgenommen von gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen aus privaten Haushalten sind:

-       alle Abfälle, die nicht verwertet werden, wie zum Beispiel Windeln, Hygieneartikel, Asche, DVDs oder Glühlampen
-       gemischte Siedlungsabfälle wie etwa Hausmüll
-       gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Lösemittel, Altöle oder Asbest
-       Abfälle, die bestimmten Rücknahmepflichten unterliegen wie beispielsweise Altfahrzeuge, Batterien, Akkumulatoren, Altöle und quecksilberhaltige Lampen
-       sämtliche Elektro- und Elektronikaltgeräte

Für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oberhavel die jährliche Sperrmüllsammlung für private Haushalte nutzen. Eine Anmeldung der Sperrmüllsammlung ist unter folgendem Link möglich:
https://www.awu-oberhavel.de/fuer-haushalte/entsorgung/sperrmuell-anmeldung/

Darüber hinaus ist eine Abgabe bei den örtlichen Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee möglich sowie die Nutzung der kostenlosen Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte. So müssen unter bestimmten Bedingungen Elektroaltgeräte seit dem 01.01.2021 auch vom Handel entgegengenommen werden.

Illegale Sammler sind vor allem daran zu erkennen, dass sie sich auf dem Handzettel nicht zu erkennen geben und meist anonym agieren. So sind auf den Flyern keine Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer zu finden. Des Weiteren werden nicht zugelassene Abfälle wie zum Beispiel Elektro- und Elektroaltgeräte gesammelt. Besonders gefährlich: Oft werden bei diesen illegalen Sammlungen die nicht lukrativen Teile aussortiert. Nicht selten landen diese dann in der Umwelt, da eine Entsorgung sich als zu teuer oder zu aufwendig erweist. Hinter den illegalen Sammlungen steckt insofern ein Geschäftsmodell.

Sollten Bürgerinnen und Bürger einen Handzettel zu Abfallsammlungen im Briefkasten vorfinden, bittet der Landkreis Oberhavel, diesen an die Kreisverwaltung weiterzuleiten. Ansprechpartner ist der Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung unter der Telefonnummer 03301 601-3694 oder per E-Mail: umwelt@oberhavel.de. Auch wenn Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, ob es sich um eine seriöse Sammlung handelt, kann hier nachgefragt werden. Hinweise nimmt auch das zuständige Ordnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde entgegen.

Anhand einer Datenbank kann die Kreisverwaltung bestimmen, ob es sich um einen eingetragenen Sammler handelt. Sollte dann eine illegale Abfallsammlung vorliegen, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.

Die Recyclinghöfe in Germendorf und Gransee finden Sie hier:

Recyclinghof in Germendorf
(auf dem Gelände der ehemaligen Deponie)

Hohenbrucher Straße
16515 Oranienburg, OT Germendorf

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag
in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr

Recyclinghof in Gransee
(auf dem Gelände der AWU Oberhavel GmbH)

Am Gewerbepark 12
16775 Gransee

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr