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Datum: 06.10.2021

Landkreis stockt Kulturförderung auf

Neue Kulturförderrichtlinie für Oberhavel beschlossen / Fördermittel auf 50.000 Euro pro Jahr aufgestockt

Kulturförderung

Kultur ist identitätsstiftend, sie vernetzt, fördert die Kreativität und hat pädagogische wie auch soziale Funktionen. Um das zu unterstützen, gibt es seit 2002 die Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung der Kultur – kurz: die Kulturförderrichtlinie. Sie regelt die finanziellen Zuwendungen des Kreises für kulturelle Projekte mit künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Ausrichtung. Die Richtlinie ist nun evaluiert und neu gefasst worden. Der Kreistag hat der zugehörigen Vorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am Mittwoch, 06.10.2021, einstimmig zugestimmt.

„Ob Bildende Kunst, Film, Theater, Musik oder Literatur – Oberhavel hat tolle Künstlerinnen und Künstler in allen Sparten und großartige Kulturinitiativen zu bieten. Mit den Fördermitteln wollen wir helfen, das kulturelle Leben im Landkreis durch Veranstaltungen und andere Aktivitäten zu erhalten, zu bereichern und weiterzuentwickeln“, sagt Kulturdezernent Matthias Rink. „Die neue Richtlinie stellt deshalb künftig noch deutlich mehr Fördermittel für Kulturprojekte im ganzen Kreis bereit.“

So werden ab dem 01.01.2022 – dann soll die Richtlinie in Kraft treten – künftig 50.000 Euro pro Jahr bereitstehen. Bislang wurden jährlich 15.000 Euro ausgereicht. Außerdem ist die Richtlinie systematisiert, präzisiert und vereinfacht worden. Diesem Prozess war eine Umfrage unter weit mehr als einhundert im Landkreis künstlerisch Tätigen vorausgegangen. „Um noch besser auf die Bedarfe der Kunstschaffenden reagieren zu können, haben wir sie bei der Neufassung eng eingebunden. So können Fördermittel noch zielgerichteter eingesetzt werden und kommen genau dort an, wo sie benötigt werden“, erläutert Rink.

Ergebnis der Umfrage waren insbesondere der Wunsch nach klaren Bestimmungen zur Vergabe der Fördermittel, eine Online-Anmeldung, die Reduzierung der notwendigen Eigenmittel und ein einfacher Verwendungsnachweis. Alledem wird die überarbeitete Richtlinie gerecht: Die Förderschwerpunkte sind nun in drei Zuwendungsfeldern zusammengefasst. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung als Projektförderung gewährt. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projekts, maximal pro Projekt:

  • für Maßnahmen, insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen: bis zu 2.500 Euro,
  • für Austausch und Vernetzung: bis zu 1.500 Euro,
  • für Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Präsentationsmöglichkeiten: bis zu 500 Euro.

Rink erklärt: „Die möglichen Förderhöhen zeigen: Projektarbeit, insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen hat aus Sicht des Landkreises Priorität. Wer Fördermittel erhalten will, muss seinen Sitz beziehungsweise Wohnort im Landkreis Oberhavel haben. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Zuwendungen auch die Oberhaveler Kunstschaffenden erreichen.“

Anträge auf Zuwendungen zur Förderung von kulturellen Projekten können im ersten Kalenderhalbjahr jedes Jahres bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des laufenden Jahres eingereicht werden. Anträge für Projekte, die bereits vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden sollen – also vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07. – müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Antragsunterlagen und das Abrechnungsverfahren sind übersichtlich gestaltet. Eine Online-Antragstellung wird ab dem 01.01.2022 möglich sein.

Erstmals definiert die Richtlinie konkrete Maßnahmen, die von einer Förderung ausgenommen sind: Das sind Projekte mit ortstraditioneller oder vereinsinterner Bedeutung oder mit vorwiegend geselligem Charakter wie zum Beispiel Dorf- und Stadtfeste oder Jubiläen, außerdem Veranstaltungen von Parteien, politischen Gruppierungen sowie kulturelle Rahmenprogramme und Beiträge zu Veranstaltungen, deren Zielrichtung in erster Linie nicht Kunst und Kultur sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind eine institutionelle Förderung, investive Maßnahmen und eigene Miet- und Betriebskosten sowie Personal- und Honorarkosten für Mitarbeitende der Zuwendungsempfangenden. Auch Projekte, die bereits aus anderen Haushaltsmitteln des Landkreises Oberhavel gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Kulturförderrichtlinie ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Landkreises Oberhavel und sie soll nach einem Jahr Laufzeit inklusive Verwendungsnachweisverfahren im zweiten Quartal 2023 erneut evaluiert werden.