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Datum: 25.03.2024

Elf Kreuze für die Demokratie!

Vier Gremien – ein Wahltag: Am 9. Juni werden politische Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen Oberhavels und für das Europaparlament gewählt / Am 4. April endet die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Kreiswahlleiter

© Oberhavel/Phillip Gordziel


Mehr als 180.000 Bürgerinnen und Bürger Oberhavels sind am 9. Juni aufgerufen, ihre politischen Vertreter für den Kreistag des Landkreises Oberhavel, für die kommunalen Parlamente, für die Ortsbeiräte und die Abgeordneten Deutschlands im Europäischen Parlament zu wählen. In den Gemeinden des Amtes Gransee werden zudem die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. Bis zu elf Kreuze sind am 9. Juni zu setzen. Hunderte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor Ort in den Wahllokalen im gesamten Landkreis dafür sorgen, dass jede Stimme zählt. Die Briefwahlstimmen für die Kreistagswahl aus allen Städten, Gemeinden und dem Amt Gransee zählen 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung aus. „Jede und jeder kann bei diesen Wahlen seinen Beitrag für die Demokratie leisten – direkt mit der Stimmabgabe und als Wahlhelferin oder Wahlhelfer“, sagt Kreiswahlleiter Patrick Repke. „Ich hoffe sehr, dass viele Menschen in Oberhavel ihr Recht wahrnehmen und ihre Voten für die politischen Ämter in ihren Dörfern, Städten, Gemeinden, im Kreistag und für Europa abgeben. Als Kreiswahlleitung tun wir alles dafür, um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen sicherzustellen.“

Zur Wahl des 7. Kreistages
Zum siebten Mal werden politische Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags in Oberhavel gewählt. Sie entscheiden für die kommenden fünf Jahre über die Entwicklung Oberhavels – die Abgeordneten fassen wesentliche Beschlüsse und kontrollieren, dass die Verwaltung die getroffenen Entscheidungen umsetzt. Ob der Landkreis eine neue Schule baut, eine Kreisstraße saniert oder die Höhe der Abfallgebühren anpasst – die Abgeordneten des Kreistages müssen dem zustimmen. Oberhavel voranzubringen, ist also eine Gemeinschaftsaufgabe der Landkreisverwaltung um Landrat Alexander Tönnies und des Kreistages mit seinen 56 Abgeordneten.

Die Abgeordneten für den Kreistag zu wählen, ist die direkteste Form, die Entwicklung des Landkreises mitzubestimmen. Mit den drei Kreuzen auf dem Wahlzettel für die Kreistagswahl bestimmen Wählerinnen und Wähler, welche Vertreterinnen oder Vertreter ihre Ziele in Oberhavel umsetzen können.

56 Kreistagsabgeordnete werden am 9. Juni neu gewählt. Jede und jeder Wahlberechtigte in Oberhavel hat drei Stimmen in seinem jeweiligen Wahlbezirk, um die Abgeordneten der nächsten Legislatur zu bestimmen. Die vier Wahlkreise haben eine vergleichbare Bevölkerungszahl, um eine paritätische Besetzung des wichtigen Oberhaveler Gremiums aus dem gesamten Landkreis zu erreichen.

Wahlkreis 1: Fürstenberg/Havel, Kremmen, Liebenwalde, Löwenberger Land, Zehdenick, Amt Gransee und Gemeinden

Wahlkreis 2: Hennigsdorf, Oberkrämer, Velten

Wahlkreis 3: Leegebruch, Oranienburg

Wahlkreis 4: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land

Bis zu drei Kreuze setzt jede Wählerin und jeder Wähler. Es ist möglich, alle drei Stimmen einer Partei oder einer einzigen Person zu geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen einzelner Parteien verteilt oder mehreren Bewerberinnen und Bewerbern gegeben werden.

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelpersonen müssen bis zum 4. April ihre Wahlvorschläge einreichen. Die Frist zur Abgabe endet an diesem Tag um 12.00 Uhr. Nur die Personen, die bis dahin bei Oberhavels Kreiswahlleiter Patrick Repke oder seiner Stellvertreterin Saskia Roppiler ordnungsgemäß angemeldet sind, werden am 9. Juni zur Wahl stehen können. Die Frist schreibt das Brandenburger Kommunalwahlgesetz vor.

Dasselbe Gesetz regelt, dass das einzige stimmberechtigte Mitglied des Kreistages, das unabhängig von dieser Wahl feststeht, der Landrat ist. Alexander Tönnies wurde 2022 für acht Jahre zum obersten Kommunalbeamten Oberhavels gewählt und ist damit bis 2030 automatisch auch Mitglied des Kreistages.

Weitergehende Informationen gibt es hier:
www.oberhavel.de/Politik-und-Verwaltung/Wahlen

www.oberhavel.de/Politik-und-Verwaltung/Kreistag


Wahlen in Städten, Gemeinden und dem Amt
Bis zu drei Stimmen haben Bürgerinnen und Bürger auch, um die Personen zu bestimmen, die in die Gemeinde- und Stadtverordnetenversammlungen einziehen. In 19 Städten und Gemeinden Oberhavels werden die Vertretungen neu gewählt. 382 politisch Engagierte gilt es für die Gemeinde Birkenwerder, die Stadt Fürstenberg, die Gemeinde Glienicke, die Städte Hennigsdorf, Hohen Neuendorf und Kremmen, die Gemeinde Leegebruch, die Stadt Liebenwalde, die Gemeinden Löwenberger Land, Mühlenbecker Land und Oberkrämer, die Städte Oranienburg, Velten und Zehdenick sowie das Amt Gransee mit der Stadt Gransee und den Gemeinden Großwoltersdorf, Schönermark, Sonnenberg und Stechlin zu wählen.

Drei Stimmen sind am 9. Juni außerdem für die Besetzung der Ortsbeiräte zu vergeben. 79 Gremien für 87 Ortsteile und acht Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher werden neu gewählt. Die Ortsbeiräte geben die Meinung aus ihren Dörfern an die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen weiter. Sie empfehlen oder raten ab und sind damit die direkte Verbindung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Ortes und der Gemeindevertretung.

Zur Wahl des 10. Europäischen Parlaments
Um Wählerinnen und Wählern die Stimmabgabe zu erleichtern, werden Wahlen verschiedener Gremien häufig an einem Tag abgehalten. Neben den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen wird am 9. Juni auch der für die Wahl des Europaparlamentes ausgeteilt.

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU und bestimmt damit in vielen Belangen aller Mitgliedsstaaten mit. 96 Europaabgeordnete sollen Deutschland in Brüssel auch in Zukunft vertreten. Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme. Wahlkreise gibt es, anders als bei Kommunalwahlen, nicht. Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. In jedem EU-Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlrecht gewählt – das heißt, je mehr Stimmen eine Partei oder politische Vereinigung bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt sie nach Brüssel. Die Reihenfolge auf den Listen legen die Parteien fest, eine Stimme für eine Person abzugeben, ist also nicht möglich. Gewählt wird die Partei oder politische Vereinigung.