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Datum: 27.05.2021

Einschulungsuntersuchungen 2021: Etwa 1.000 zukünftige ABC-Schützen sind bereits untersucht

Weitere Einladungen erfolgen unaufgefordert / Eltern werden gebeten, von telefonischen Nachfragen im Gesundheitsamt abzusehen

Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt


Bei etwa 2.200 künftigen Schulkindern in ganz Oberhavel steigt die Spannung auf den baldigen Schulstart. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Einschulung ist die Schuleingangsuntersuchung. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Oberhavel hat Anfang Februar mit den ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen begonnen. Drei Teams aus Ärztinnen und Arzthelferinnen sind dafür derzeit in Oranienburg und in Gransee im Einsatz.

„Etwa 1.000 Mädchen und Jungen konnten durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes bereits auf ihre Schultauglichkeit untersucht werden“, teilt Gesundheitsdezernentin Kerstin Niendorf mit. „Wie schon im Februar angekündigt, hatten dabei diejenigen Kinder Vorrang, die eventuell spezifische Hilfen im Schulalltag benötigen. Das sind beispielsweise Kinder, die bereits heilpädagogische Förderung erhalten oder bei denen eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung bekannt ist.“ Eine zeitige Untersuchung ist gemäß einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten auch für Kinder erfolgt, bei denen aus Sicht der Eltern oder der Schule Bedenken zu einer Aufnahme an die Grundschule bestehen und für die eine Rückstellung beantragt wurde. Bis auf wenige Ausnahmen sind diese Untersuchungen bereits abgeschlossen.

Aber auch alle anderen Kinder werden noch untersucht. Im Falle von sehr späten Untersuchungen wird die Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule vor der schulärztlichen Untersuchung durch die Schulleitung getroffen.

Aktuell werden weitere Schulanfängerinnen und -anfänger eingeladen. Eltern erhalten unaufgefordert eine Information zum Untersuchungstermin und -ort. Hierzu nehmen die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes telefonisch Kontakt mit den Eltern auf. Die Telefonnummern wurden mit Zustimmung der Eltern durch die Schulen an das Gesundheitsamt übermittelt.

Eltern werden daher gebeten, von telefonischen Nachfragen im Gesundheitsamt abzusehen. abzusehen. Das Gesundheitsamt bittet lediglich dann um eine Mitteilung, wenn sich die Telefonnummer zwischenzeitlich geändert hat.

Hintergrund

Die Schuleingangsuntersuchungen schreibt das Brandenburgische Schulgesetz verbindlich für alle Kinder vor, die schulpflichtig werden. Schulpflicht besteht für das kommende Schuljahr 2021/22, das im August beginnt, für alle Kinder, die bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt werden. Auch jüngere Kinder, die auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen die Untersuchung durchlaufen.

Die Schuleingangsuntersuchungen der Gesundheitsämter in Brandenburg erfolgen nach einem einheitlichen Standard. In circa 60 Minuten werden verschiedene Entwicklungsbereiche beleuchtet. Bei der Einschulungsuntersuchung wird nicht nur beurteilt, ob die Kinder rein körperlich für die Schule geeignet sind, sondern es entsteht ein Gesamtbild über Fähigkeiten, Stärken und Schwächen für jedes künftige Schulkind. Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit den Eltern besprochen. Sie erhalten auch Hinweise zu möglichen Förder- und Therapiemaßnahmen, die vor Schulbeginn noch angeraten sind. Im Ergebnis der Untersuchung erstellen die Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes eine schulärztliche Empfehlung. Diese enthält Aussagen zur gesundheitlichen Schulfähigkeit und notwendige Hinweise zu pädagogischen oder technisch-organisatorischen Unterstützungen. Die Untersuchung ist kostenfrei. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird, fällt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wichtige Hinweise zu den Einschulungsuntersuchungen 2021 sind zudem auf der Webseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/Schuleingangsuntersuchung nachzulesen. Informiert wird hier unter anderem über mitzubringende Unterlagen und Abstands- und Hygieneregeln während der Untersuchungen. So kann jedes Kind aktuell kann nur von einem gesunden Sorgeberechtigten begleitet werden. Kind und Begleitperson sind verpflichtet, eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem sollte zur Untersuchung der Impfausweis der Schulanfänger nicht vergessen werden. Denn das Gesundheitsamt ist verpflichtet, den Impfstatus zum Schuleintritt zu erfassen. Insbesondere der Masern-Impfschutz muss zum Schulbeginn ausreichend sein.