Sprungziele
Inhalt
Datum: 03.06.2022

Ein Ausweis, der Leben rettet

Zum Tag der Organspende ruft Amtsärztin Simone Daiber dazu auf, sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen / Organspendeausweise im Gesundheitsamt und öffentlichen Verwaltungen zu bekommen

Landrat Alexander Tönnies mit Amtsärztin Simone Daiber

© Landkreis Oberhavel




Jedes Jahr findet am ersten Samstag im Juni der Tag der Organspende statt. „In diesem Jahr möchten wir zum Aktionstag am 4. Juni auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen. Der Aktionstag ist dazu da, denjenigen, die bereits einen Organspendeausweis haben oder sogar gespendet haben, zu danken, er soll aber auch Unentschlossene aufklären und zeigen, wie wichtig diese Entscheidung ist“, sagt die kommissarische Amtsärztin, Simone Daiber.

Etwa 8.500 Menschen standen zum Jahresbeginn in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan, in Brandenburg waren es rund 300. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. Währenddessen bleibt die Zahl der Menschen, die in Brandenburg nach ihrem Tod Organe spenden, erschreckend niedrig: Laut der Deutschen Stiftung Organspende wurden im Jahr 2021 insgesamt 21 Verstorbenen Organe entnommen, im Jahr 2020 waren es 13, 2019 lag die Zahl bei 20. Es können unter anderem Herz, Lunge, Niere und Leber transplantiert werden, aber auch Bauchspeicheldrüse und Darm sowie Gewebe und Teile der Haut.

„Dieser kleine Ausweis im Portemonnaie kann Leben retten. Jede und jeder kann für sich selbst entscheiden, ob man einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmt, nur bestimmte Organe und Gewebe freigibt oder eine Organspende gänzlich ablehnt. Letztlich nehmen Sie mit Ihrer eigenen Entscheidung Ihren Angehörigen auch eine große Last ab, die im Falle des Todes entscheiden müssten“, sagt Daiber. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann – ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten – einer Organ- oder Gewebespende widersprochen werden. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann jeder selbständig entscheiden, ob er oder sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchte.

Erst im März dieses Jahres ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16.03.2020 in Kraft getreten. „Die geltende Rechtslage bleibt unverändert, das bedeutet, dass eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat“, so Daiber.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Das Gesetz sieht unter anderem vor:
Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Registerkonzept sieht unter anderem ein Portal für Bürgerinnen und Bürger vor, in dem sie die Entscheidung über eine Organspende dokumentieren und auch wieder ändern können.

Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen. Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, sich vor Ort in das Online-Register einzutragen. Hausärztinnen und Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.

Grundwissen zur Organ- und Gewebespende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen zum Erwerb der Fahrerlaubnis vermittelt werden. „Die Bereitschaft zur Organspende setzt Vertrauen in die Voraussetzungen einer Organentnahme und in transparente Prozesse voraus. Dazu gehört unbedingt, dass Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dass ihr Wille in Bezug auf eine mögliche Organ- und Gewebespende am Lebensende berücksichtigt wird. Ob jemand als Organ- oder Gewebespender in Frage kommt, wird nach Feststellung des Hirntodes von den Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus unter Einbeziehung der nächsten Angehörigen geklärt. Niemand muss befürchten, dass die intensivmedizinische Behandlung vorzeitig beendet wird. Der Arzt oder Transplantationsbeauftragte darf erst dann eine Auskunft aus dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende erfragen, wenn der Tod des möglichen Spenders festgestellt worden ist“, informiert Simone Daiber.

Weitere Informationen: www.organspende-info.de

Kostenfreies Informationsmaterial und Organspendeausweise sind auch in der Kreisverwaltung Oberhavels erhältlich.