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Datum: 11.08.2021

Beschlossen: Oberhavels Kreistag entlässt Landrat Ludger Weskamp zum 31.12.2021

Weskamp tritt zum 01.01.2022 als Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an

Ludger Weskamp

© Karsten Schirmer

Der Kreistag des Landkreises Oberhavel hat am Mittwoch, dem 11.08.2021, in einer nichtöffentlichen Sondersitzung dem Antrag von Landrat Ludger Weskamp auf Entlassung zum 31.12.2021 zugestimmt. Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde des Landrates ist laut Kommunalverfassung des Landes Brandenburg der Kreistag. Der Entlassungsantrag ist notwendig geworden, weil Ludger Weskamp am 13.07.2021 zum neuen Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gewählt worden war. Seine Amtszeit beginnt am 01.01.2022. Oberhavel steht damit voraussichtlich noch im Jahr 2021 eine Landratswahl bevor.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) bestimmt nun als zuständige Aufsichtsbehörde einen möglichst noch innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des Amtsinhabers liegenden Wahltag sowie den Tag einer möglicherweise notwendig werdenden Stichwahl. Der Wahltermin sowie der Termin einer Stichwahl müssen durch das MIK spätestens am 102. Tag vor der Wahl bestimmt werden. Der Kreiswahlleiter hat dem MIK Wahltermine noch für das Jahr 2021 vorgeschlagen und hofft auf eine kurzfristige Festlegung. Laut Brandenburger Wahlgesetz können Wahlen an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Die neue Landrätin oder der neue Landrat muss in einer Direktwahl bestimmt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Landkreis Oberhavel umfasst. Erhält keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber diese Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl der zwei besten Bewerber. Das Zustimmungsquorum liegt ebenfalls bei 15 Prozent der Wahlberechtigten. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, obliegt die Entscheidung dem Kreistag.

Wer sich um die Position einer Landrätin oder eines Landrates bewerben kann, legt § 65 Absatz 2 des Brandenburger Wahlgesetzes fest: Wählbar sind alle Personen, die Deutsche oder Unionsbürger sind, die am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und -bewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Der Stichtag wird voraussichtlich Mitte September liegen.

Sollte bis zum 01.01.2022 noch keine neue Landrätin oder kein neuer Landrat gewählt sein, so übernimmt vorerst der Erste Beigeordnete, Egmont Hamelow, bis zur Ernennung eines Nachfolgers alle Amtsgeschäfte. Egmont Hamelow ist seit August 2010 allgemeiner Stellvertreter des Landrates und Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt.