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Datum: 23.12.2021

Bereits volle Glas- und Papiercontainer bitte nicht nutzen!

Landkreis Oberhavel rät, leere Flaschen, Gläser und sperrige Kartonagen noch vor den Feiertagen zu entsorgen

Unzählige Flaschen und Gläser auf oder neben Sammelbehältern und überfüllte Container für Altpapier, Pappe und Kartonagen: Die Sammelstellplätze in den Städten und Gemeinden Oberhavels bieten während und besonders nach den Feiertagen zum Jahresende oftmals keinen schönen Anblick. Und: Das ist sogar gefährlich!

Natürlich fallen während der Weihnachtszeit und zu Silvester viele leere Flaschen, Gläser und Verpackungsmaterialien an. Diese sollten aber nicht einfach auf oder neben Containern abgestellt werden, wenn diese schon voll sind. Denn das Glas kann zerbrechen und die Glassplitter gefährden dann Mitmenschen, Kinder oder Tiere. Auch die Reifen von Fahrrädern und Autos könnten beschädigt werden. Übervolle Papiercontainer können mit Blick auf Silvester zu einer unnötigen Brandgefahrenquelle werden.

Vermüllter Glascontainer-Stellplatz

© Landkreis Oberhavel

„Wir raten daher, große Bestände an Altglas oder Papier nicht gleich nach den Weihnachtsfeiertagen oder am Neujahrstag zu den Containern zu bringen“, sagt Vizelandrat und Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Nach ein paar Tagen sind die Sammelbehälter in der Regel wieder leer und Glas, Papier und Kartonagen können nicht nur bequem, sondern auch gefahrlos entsorgt werden. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle im Falle eines überfüllten Containers unbedingt wieder mit und entsorgen Sie die Materialien zu einem späteren Zeitpunkt!“

Der Landkreis Oberhavel ist gemeinsam mit der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH gerade um die Feiertage herum bemüht, die Container schnell zu leeren und wieder ausreichend Kapazitäten an einem ordentlichen Sammelstellplatz bereitzustellen.

Gut zu wissen: Das Abstellen des Leergutes oder der Kartonagen auf oder vor den Containern ist verboten. Falsch eingeworfene Abfälle wie das Entsorgen von Fensterscheiben, Trinkgläsern, Porzellan oder Flaschen aus Steingut in den Altglasbehältern stellen eine illegale Abfallentsorgung und damit eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Und noch eine Bitte zum Thema Geschenkpapier: Einfach bedrucktes Geschenkpapier wird im Altpapier entsorgt. Es darf allerdings nicht mit Kunststofflacken oder -folien versehen sein beziehungsweise keine Glitzerbeschichtung haben, die aus Metall besteht, da dieses Altpapier nicht recycelt werden kann. Beschichtetes Geschenkpapier gehört für eine fachgerechte Entsorgung deshalb stets in die Restmülltonnen. Der Unterschied wird beim Zerreißen deutlich: Reines Papier reißt leicht und mit faserigen Rändern, beschichtetes wirkt stabiler und die Folie dehnt sich an den Rändern. Kartons und Pappen gehören ebenfalls ins Altpapier – auch wenn sie intensiv farbig bedruckt sind.

Für alle Fragen rund um die Abfallentsorgung stehen im Landkreis Oberhavel die Abfallberatung unter der Rufnummer 03301 601-3670 oder per E-Mail unter Abfallbeseitigung@oberhavel.de sowie das Callcenter der AWU unter der Servicenummer 03304 376-0 oder per E-Mail unter info@awu-oberhavel.de gerne zur Verfügung.