Ludger Weskamp vom Kreistag zum neuen Landrat gewählt
Entscheidung bereits im ersten Wahlgang
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung hat der Kreisausschuss die 27 eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien der Stellenausschreibung geprüft. Danach sind alle Personen wählbar, die gemäß § 65 Abs. 2 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg Deutsche oder Unionsbürger sind, am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Insgesamt 25 Bewerberinnen und Bewerber erfüllten die Vorgaben und erhielten damit die Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung. 16 Kandidaten nahmen dieses Angebot an. Die eigentliche Wahl erfolgte anschließend entsprechend der Wahlvorschläge aus dem Kreistag. Vorschlagsberechtigt waren die Fraktionen sowie jedes einzelne Mitglied des Kreistages. Vorgeschlagen wurden Aggi Thieme und Ludger Weskamp.
In geheimer Wahl wurde wie folgt abgestimmt:
Aggi Thieme: 19 Stimmen
Ludger Weskamp: 34 Stimmen
Die Wahl der Landrätin/des Landrates durch den Kreistag war notwendig geworden, nachdem keiner der Bewerber in der Direktwahl am 22.02.2015 sowie in der Stichwahl am 08.03.2015 die erforderliche Mindeststimmenzahl erreicht hatte. Gemäß § 83 BbgKWahlG i. V. m. §§ 72 Abs. 2 Satz 5, 77 Abs. 4 BbgKWahlG ging das Wahlrecht damit auf den Kreistag über.
Mit der Vereidigung von Karl-Heinz Schröter zum Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 05.11.2014 und bis zur Wahl und Ernennung einer neuen Landrätin/eines neuen Landrates führt der Erste Beigeordnete Egmont Hamelow alle Amtsgeschäfte der laufenden Verwaltung fort. Egmont Hamelow ist seit August 2010 Stellvertreter des Landrates und Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Verkehr. Ihm unterstellt sind die Fachbereiche Bauordnung und Kataster, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Verkehr und Ordnung.