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Die Aufgaben der Ausländerbehörde

Aufgabe des Fachdienstes Ausländerrecht ist es, die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Ausländern im Landkreis Oberhavel zu prüfen. Sobald sich ein ausländischer Mitbürger im Landkreis anmeldet, wird die Behörde zuständig. Ausländer, ausgenommen Bürger der Europäischen Union, benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Hierbei wird unter den folgenden Aufenthaltstiteln unterschieden:

Das Visum

Ein Visum ist grundsätzlich ein befristeter Aufenthaltstitel, der von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erteilt wird. Man unterscheidet zwischen einem Visum für langfristige und einem für kurzfristige Aufenthalte (meist touristische Zwecke).

Die Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, liegt bei der deutschen Auslandsvertretung. In der Regel müssen hierfür unter anderem der Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz und eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
 
Hinsichtlich der Erteilung eines Visums für langfristige Aufenthalte wird die Ausländerbehörde von der deutschen Auslandsvertretung beteiligt. Die Auslandsvertretung entscheidet dann abschließend über die Erteilung des Visums.
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Die Aufenthaltserlaubnis

Bei einer Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, den die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt; sie ist grundsätzlich zweckgebunden. Gründe für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können zum Beispiel sein:
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Aufenthalt für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte in der Europäischen Union

Welche Unterlagen Sie für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen, erklärt Ihnen gern die für Sie zuständige Kontaktperson.

Die Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt; sie ist grundsätzlich zweckgebunden. Gründe für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis können zum Beispiel sein: 
  • Allgemeine Voraussetzungen
  • Hochqualifizierung
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit
  • Humanitäre Gründe
  • Familiäre Lebensgemeinschaften mit Deutschen
  • Ehemalige Deutsche
Die für Sie zuständige Kontaktperson erklärt Ihnen gern, welche Unterlagen Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis benötigen.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich (wie bei der Niederlassungserlaubnis) um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Sie ermöglicht die erleichterte Weiterwanderung innerhalb der Europäischen Union, beispielsweise aufgrund einer Veränderung des Arbeitsplatzes.

Welche Unterlagen Sie für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU benötigen, erklärt Ihnen gern die für Sie zuständige Kontaktperson.

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (englisch: Blue Card) ist ein auf bis maximal 4 Jahre befristet erteilter Aufenthaltstitel. Sie dient als Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt von Ausländern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und ermöglicht die unproblematische Weiterwanderung innerhalb der Europäischen Union.

Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Ausländern den Aufenthalt in der Europäischen Union ermöglichen.

Die Karte wurde eingeführt auf Grund des zukünftig erwarteten Fehlens qualifizierter Personen in einigen Beschäftigungssektoren und der unterschiedlichen Modalitäten der Zulassung in den Mitgliedsstaaten.