Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Birgit Dähms
Telefon: 03301 601-6021
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Birgit.Daehms@oberhavel.de
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
2. Anschrift der Baustelle
(Zutreffendes ankreuzen oder entsprechend ausfüllen)
4. Grundstückseigentümer/in
(wenn
nicht
Antragsteller/in)
Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer 18 aufgeführten Unterlagen in
einfacher Ausfertigung
einzureichen.
Bitte mit den Bauantragsunterlagen bei der Bauordnungsbehörde mit einreichen. (auch bei Beantragung als Nachtrag)
Änderung der bestehenden Heizanlage:
7. Angaben zum Bohrunternehmen
Für die Bohrunternehmen sind nur Firmen zugelassen, die nach dem DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifiziert wurden. Hiermit bestätige ich, dass bei Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die oben genannte zertifizierte Firma beauftragt wird.
8. Angaben zu den Bohrungen
maximale Tiefe der Bohrungen:
geplanter Durchmesser (mm):
Spülungszusätze (bei Spülbohrverfahren):
9. Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Wärmeentzugsleistung in W/m Sondenlänge
Sondenart (U-Sonde, Doppel-U-Sonde oder Ähnliches)
(wenn
nicht
Antragsteller/in)
15. Wartung, Änderungen an dem Antrag, Stilllegung
von dieser protokolliert.
ausgespült und ordnungsgemäß entsorgt. Die Sonde wird vollständig mit dauerhaft dichtem Material verpresst.
Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe beziehungsweise des Kältemittels werden der unteren Wasserbehörde vorab unaufgefordert angezeigt.
(alle Material- und Arbeitskosten der Wärmepumpenanlage)
Die Angabe der Herstellungskosten ist für die Berechnung der Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 5.1.2.2 GebOMUGV notwendig.
17. Richtigkeit der Angaben
Dieser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis erfolgt
Wenn durch den Bau oder Betrieb der Erdwärmesonden die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert wird, kann dies zu Schadensersatzansprüchen und Sanierungspflichten führen.
18. Unterlagen, die mit dem Antrag zwingend einzureichen sind:
-
Übersichtskarte im Maßstab circa 1:10.000 bis 1:25.000 (GoogleMaps, Straßenatlas)
-
Lageplan mit eingetragenem Standort der Bohrungen
(
mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze
)
, außer Grenze zur Straße
-
geologische Standortbewertung:
- vorraussichtliches Schichtenverzeichnis mit eingetragener Lage des Grundwasserspiegels
- Bewertung der möglichen Entzugsleistung
- Angaben zur Herkunft der Daten
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis Zertifikat DVGW W 120
- Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst
gestellt wird. Bei einer GbG (beziehungsweise Bauherrengemeinschaft) muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden.
- bei
Bohrtiefen über 100 m Tiefe
ist die Bohrung dem LBGR, 03046 Cottbus, Inselstraße 26 vorab
anzuzeigen. Die Antwort des LBGR ist dem Antrag beizufügen.
19. Für die Richtigkeit der Angaben (Stempel, Unterschrift)
Unterschrift Antragsteller/in (sofern nicht mit Bauherr/in identisch)
Hinweis: Gemäß § 145 Absatz 2 BbgWG handelt ordnungswidrig, wer wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen nach diesem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt zu erwirken oder zu verhindern. Gemäß § 145 Absatz 3 BbgWG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu
50.000 Euro geahndet werden.