Absender/in
Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Birgit Dähms
Telefon: 03301 601-6021
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Birgit.Daehms@oberhavel.de
Ansprechpartner:
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
1. Beantragung
2. Anschrift der Baustelle
(Zutreffendes ankreuzen oder entsprechend ausfüllen)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
Schutzzone:
3. Antragsteller/in
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
4. Grundstückseigentümer/in
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
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(wenn nicht Antragsteller/in)

Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer 18 aufgeführten Unterlagen in einfacher Ausfertigung einzureichen.




















Bitte mit den Bauantragsunterlagen bei der Bauordnungsbehörde mit einreichen. (auch bei Beantragung als Nachtrag)





















5. Bauherr/in
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
6. Angaben zur Nutzung
(Zutreffendes ankreuzen)
Änderung der bestehenden Heizanlage:
7. Angaben zum Bohrunternehmen
Firma
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Für die Bohrunternehmen sind nur Firmen zugelassen, die nach dem DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifiziert wurden. Hiermit bestätige ich, dass bei Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die oben genannte zertifizierte Firma beauftragt wird.
8. Angaben zu den Bohrungen
Anzahl der Bohrungen:
maximale Tiefe der Bohrungen:
geplanter Durchmesser (mm):
Die Bohrung erfolgt im:
Spülungszusätze (bei Spülbohrverfahren):
Menge:
kg
9. Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Wärmeentzugsleistung in W/m Sondenlänge
Sondenart (U-Sonde, Doppel-U-Sonde oder Ähnliches)
Sondenmaterial
Sondendurchmesser in mm
Wandstärke in mm
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(wenn nicht Antragsteller/in)


10. Wärmeträgermittel/Frostschutzmittel
Wärmeträgermittel/Frostschutzmittel:
Menge:
Liter
Mischungsverhältnis Wärmeträgermittel:
11. Abdichtung
Menge:
kg
Menge:
verpresst, bis die Dichte der austretenden Suspension die der eingepressten entspricht.
12. Angaben zur Wärmepumpe
Fabrikat und Typ
Heizleistung in kW:
Kälteleistung in kW:
Betriebsstundenzahl (ankreuzen):
h/a
Kältemittel in der Wärmepumpe (Produktname):
Menge:
kg
13. Anzeige des Baubeginns
geplanter Baubeginn für die Erdwärmesonden
geplante Inbetriebnahme der gesamten Heizungsanlage
14. Bauausführung
(ankreuzen)
dokumentiert. Das Schichtenverzeichnis inklusive Bohrprotokoll wird der unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mitgeteilt.
vor Abteufen der zweiten Bohrung. Dies wird der unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übermittelt. (Hinweis: Dies ist nur beim Spülbohrverfahren erforderlich.)
Antrag angegebenen geologischen Schichtenfolge beziehungsweise den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird die untere Wasserbehörde sofort - vor Abteufen der zweiten Bohrung - verständigt.
Geländeoberkante dauerhaft wasserdicht verpresst.
aus nach oben mit einer grundwasserunschädlichen, dauerhaft wasserdichten und (frost-)beständigen Suspension nach DVGW-Arbeitsblatt W 121 verpresst.
erfasst und protokolliert. Der Verpressvorgang wird solange fortgeführt, bis die Dichte der aus dem Bohrloch austretenden Suspension der eingepressten Suspension entspricht.
gemäß VDI-Richtlinie 4640 Blatt 2 Punkt 5.2.3 bzw. 5.2.7 vorgenommen und durch ein Protokoll dokumentiert.
Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mit.
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15. Wartung, Änderungen an dem Antrag, Stilllegung
von dieser protokolliert.
ausgespült und ordnungsgemäß entsorgt. Die Sonde wird vollständig mit dauerhaft dichtem Material verpresst.
Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe beziehungsweise des Kältemittels werden der unteren Wasserbehörde vorab unaufgefordert angezeigt.
16. Herstellungskosten
(Kosten im Zusammenhang der Bohrung/en)
Euro
Die Angabe der Herstellungskosten ist für die Berechnung der Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 5.1.2.2 GebOMUGV notwendig.
17. Richtigkeit der Angaben
Dieser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis erfolgt
oder
beigefügten Unterlagen.
Wenn durch den Bau oder Betrieb der Erdwärmesonden die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert wird, kann dies zu Schadensersatzansprüchen und Sanierungspflichten führen.
Haftungshinweis:
18. Unterlagen, die mit dem Antrag zwingend einzureichen sind:
Übersichtskarte im Maßstab circa 1:10.000 bis 1:25.000 (GoogleMaps, Straßenatlas)
Lageplan mit eingetragenem Standort der Bohrungen ( mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze ) , außer Grenze zur Straße
-   geologische Standortbewertung:
  -  vorraussichtliches Schichtenverzeichnis mit eingetragener Lage des Grundwasserspiegels
  -  Bewertung der möglichen Entzugsleistung
  -  Angaben zur Herkunft der Daten
-  Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
-  Nachweis Zertifikat DVGW W 120
-  Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst
   gestellt wird. Bei einer GbG (beziehungsweise Bauherrengemeinschaft) muss eine natürliche oder juristische      Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden.
-  bei Bohrtiefen über 100 m Tiefe ist die Bohrung dem LBGR, 03046 Cottbus, Inselstraße 26 vorab
   anzuzeigen. Die Antwort des LBGR ist dem Antrag beizufügen.
































19. Für die Richtigkeit der Angaben (Stempel, Unterschrift)
Unterschrift Bauherr/in
Ort
Datum
Unterschrift Antragsteller/in (sofern nicht mit Bauherr/in identisch)
Ort
Datum
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Hinweis: Gemäß § 145 Absatz 2 BbgWG handelt ordnungswidrig, wer wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen nach diesem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt zu erwirken oder zu verhindern. Gemäß § 145 Absatz 3 BbgWG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Wasserwirtschaft

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung von Erlaubnis-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 88 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 104 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) sowie die aufgrund der beiden letztgenannten Gesetze ergangenen weiteren Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung in Abhängigkeit vom
Vorhaben und Standort Ihres Vorhabens weitergegeben an:
- Öffentliche Stellen (beispielsweise Wasser- und Schifffahrtsamt, Landesamt für Umwelt, Gemeindeverwaltung in der Ihr Grundstück/Vorhaben sich befindet)
- Interne Stellen (untere Landesbehörden bei der Kreisverwaltung)
- Externe Stellen (Gewässerunterhaltungsverbände, Trink- und Abwasserzweckverbände)









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Datenschutzhinweise
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen leiten sich in der Regel aus der Befristung der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung ab. Mit Erlöschen dieser beträgt die anschließende Aufbewahrungsfrist bis zu 30 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Eine Pflicht besteht nicht, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings  ist eine Bearbeitung Ihres wasserrechtlichen Anliegens bei unzureichender Bereitstellung erforderlicher
personenbezogener Daten nicht beziehungsweise nicht mehr möglich.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.








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