Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Stefanie Becker
Telefon: 03301 601-6022
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Stefanie.Becker@oberhavel.de
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme und das Wiedereinleiten von Grundwasser (Wasser-Wasser-Wärmepumpe)
2. Anschrift der Baustelle
(Zutreffendes ankreuzen oder entsprechend ausfüllen)
4. Grundstückseigentümer/in
(wenn
nicht
Antragsteller/in)
Der Standort befindet sich im Wasserschutzgebiet.
Der Standort befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer 15 aufgeführten Unterlagen in
einfacher Ausfertigung
einzureichen.
Bitte mit den Bauantragsunterlagen bei der Bauordnungsbehörde mit einreichen. (auch bei Beantragung als Nachtrag)
Änderung der bestehenden Heizanlage:
7. Angaben zum Bohrunternehmen
Für die Bohrunternehmen sind nur Firmen zugelassen, die nach dem DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifiziert wurden. Hiermit bestätige ich, dass bei Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die oben genannte zertifizierte Firma beauftragt wird.
8. Angaben zu den Bohrungen
Spülungszusätze (bei Spülbohrverfahren):
maximale Tiefe der Bohrungen
geplanter Durchmesser in mm
(wenn
nicht
Antragsteller/in)
Hinweis: Gemäß § 145 Absatz 2 BbgWG handelt ordnungswidrig, wer wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen nach diesem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt zu erwirken oder zu verhindern. Gemäß § 145 Absatz 3 BbgWG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
14. Richtigkeit der Angaben
Dieser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis erfolgt
Wenn durch den Bau oder Betrieb der Erdwärmesonden die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert wird, kann dies zu Schadensersatzansprüchen und Sanierungspflichten führen.
15. Unterlagen, die mit dem Antrag zwingend einzureichen sind:
- Übersichtskarte im Maßstab circa 1:10.000 bis 1:25.000
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingetragenem Standort der Brunnen und der Grundwasserfließrichtung
- vorraussichtliches Schichtenverzeichnis
- Grundwasseranalyse zu Punkt 9 (Eisen, Mangan, Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium, Sulfat, Chlorid, Phosphat, Hydrogencarbonat, Ammonium, Nitrat und Nitrit)
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Kopie des Zertifikates nach DVGW- Arbeitsblatt W 120 für das Bohrunternehmen
- Bauherrenvollmacht mit Angabe der Gebührenschuldnerin/des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst gestellt wird. Bei einer GbG (beziehungsweise Bauherrengemeinschaft) muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden.
16. Für die Richtigkeit der Angaben (Stempel, Unterschrift)
Unterschrift Antragsteller/in (sofern nicht mit Bauherr/in identisch)