Fachbereich Verkehr und Ordnung
Antragsteller/in (Bauunternehmer/in)
einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen nach
§ 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Team Baustellensicherung
Telefon: 03301 601-5922 / 03301 601-5925
Telefax: 03301 601-80172
E-Mail: STVA.Baustellensicherung@oberhavel.de
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:
Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars
Dieses Formular ist sowohl online am Computer als auch per Hand ausfüllbar. Sollten Sie die handschriftliche Variante wählen, achten Sie bitte auf gute Lesbarkeit. In jedem Fall überprüfen Sie bitte eingehend, ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Verlängerung/Nachtrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung Aktenzeichen:
Verantwortliche/r Bauleiterin/Bauleiter während und nach der Arbeitszeit ist:
Verantwortliche/r für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ist:
Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
Angaben zur Arbeitsstelle
halbseitige Straßensperrung
Vollsperrung Fahrbahn (Begründung und Umleitungsplan sind einzureichen!)
teilweise Sperrung Gehweg
Seitenstreifen/sonstige Arbeitsstelle
Beschreibung der Arbeiten - Art der Arbeitsstelle unter Angabe der Baustellenlänge
zum Beispiel welches Bauvorhaben, Trinkwasser-Abwasser-Verlegung, Gerüstaufstellung
2. Lage der Arbeitsstelle
Ort, Straße, Hausnummer, Abschnitt
Kennzeichnung, Verkehrsregelung, Verkehrsführung
Die Kennzeichnung, Verkehrsregelung und Verkehrsführung soll erfolgen
3. Dauer der Arbeitsstelle
gemäß beiliegendem Verkehrszeichenplan
gemäß beiliegendem Umleitungsplan
gemäß beiliegendem Signallageplan mit Signalzeitenplan
Es wird hiermit versichert, dass der/die Antragsteller/in die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der/die Bauunternehmer/in den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht.
Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet. Verstöße gegen erteilte Auflagen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und werden entsprechend geahndet.
Ich habe die Informationen zur Erhebung von Daten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO auf der Webseite des Landkreises Oberhavel zur Kenntnis genommen und willige in die Verarbeitung der von mir gemachten Angaben ein.
Hinweis
Zur fristgerechten Bearbeitung ist dieser Antrag vollständig ausgefüllt mindestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Haltverbot (VZ 283 StVO in Verbindung mit Zusatzzeichen)
eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO in Verbindung mit Zusatzzeichen)