Landkreis Oberhavel
Abfallbeseitigung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Fax: 03301 601-80299
E-Mail: Abfallbeseitigung@oberhavel.de
Restabfallbehälter mit Transponder
Ich bitte um ein Preisangebot durch die AWU Oberhavel GmbH.
Straße
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Telefonnummer für Rückfragen
Grundstückseigentümer/in
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Antragsteller/in
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Standort des Behälters
Straße
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Ortsteil
Art der Nutzung:
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Wohngrundstück
Kleingartenanlage
gewerbliche Nutzung
sonstig genutztes Grundstück
(Wochenend-/ Erholung)
Kassenzeichen
(falls bekannt):
Kassenzeichen
Hinweis: Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes.
























(Bitte Volumen und
Anzahl auf Seite 2
angeben.)
Nur durch die AWU auszufüllen:
Verkauf/Bereitstellung am:
Einbau Transponder am:
Ausbau Transponder am:
ausgeführt durch:
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Gebührensatzung
x 120 l
x 240 l
Unterschrift Grundstückseigentümer/in
Ort
Datum
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x 1100 l
Volumen
Behälternummer(n)
Geprüft durch den Landkreis Oberhavel:
Gemäß § 4 Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallentsorgungssatzung) ist jedes im Landkreis Oberhavel liegende Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Ferner ist gemäß § 16 dieser Satzung durch den Anschlusspflichtigen ein entsprechendes Behältervolumen, mindestens jedoch ein zugelassener Restabfallbehälter, auf dem Grundstück vorzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 2 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) der Grundstückseigentümer Adressat des Gebührenbescheides und Gebührenpflichtiger ist.

Die Gebührenpflicht entsteht gemäß § 3 der Abfallgebührensatzung erstmals mit dem Anschluss an die Abfallentsorgung und endet zum Monatsende, sobald die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung des Pflichtigen auf Dauer endet.

Gemäß § 4 Absatz 4 wird der Arbeitspreis für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll durch einen Bescheid erhoben und richtet sich nach der Anzahl der Entleerungen, mindestens jedoch in Höhe der Mindestgebühr gemäß § 7 Absatz 3 dieser Satzung. Für Grundstücke im Sine des § 7 Absatz 1 Buchstaben a bis c dieser Satzung (privat genutzte Grundstücke) werden auf den Arbeitspreis Vorauszahlungen gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe a dieser Satzung durch einen Bescheid erhoben.

Neben dem vorgenannten Arbeitspreis wird für Grundstücke im Sinne des § 7 Absatz 1 Buchstaben a bis c Abfallgebührensatzung ein Grundpreis erhoben. Bei Entstehung, Änderung und Erlöschen der Gebührenpflicht im laufenden Kalenderjahr beträgt die Höhe des Grundpreises für jeden anzusprechenden Monat ein Zwölftel des Jahresgrundpreises.

Beachten Sie bitte, dass gemäß § 23 Abfallentsorgung- und § 5 der Abfallgebührensatzung jede Änderung der der Gebührenpflicht zu Grunde liegenden Verhältnisse vom Gebührenpflichtigen innerhalb eines Monats dem Landkreis Oberhavel schriftlich mitzuteilen ist.


Ich versichere, dass die oben genannten Angaben wahrheitsgemäß sind.

Ich erkläre mich mit der An- / Abmeldung des Restabfallbehälters einverstanden:

Achtung!: Bei Anmeldung ohne Angaben zur gewünschten Anzahl und Volumen wird von der Beantragung eines 120 l Behälters ausgegangen.

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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt werden Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informiert.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Erhebung der Abfallgebühren, um Rege-
lungen der Abfallentsorgungssatzung durchzusetzen, wie Anschluss- und Benutzungszwang,
und satzungsrechtliche Leistungen zu erbringen, wie beispielsweise Sperrmüllentsorgung und Bioabfallsammlung.
Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) und dem Brandenburgischen Abfall-und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), der Abfall-
entsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.
Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten
Ihre Daten zu einem anderen Zweck, weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber
informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung weitergegeben an:
- Beauftragte Dritte (zum Beispiel kommunale Entsorger)
- Dienstleister (Druckdienste, IT-Dienstleister).


















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Datenschutzhinweise
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfristen betragen bis zu 10 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich erforderlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.










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