Kulap - Antrag 2020 - Merkblatt


1. Verpflichtungen aus dem Erstantragsjahr 2015 laufen am 31.12.2019 aus. Für diese Verpflichtungen kann in den Förderprogrammen (FP)  810, 820, 850, 870 und 880 eine Verlängerung für ein Jahr beantragt werden.

Erweiterungsanträge (für Verpflichtungen ab dem Erstantragsjahr 2017) können für die FP 830 und 880 gestellt werden.

Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel (für Verpflichtungen ab Erstantragsjahr 2016) können gestellt werden für die FP 810, 820, 830, 850, 870 und 880.

Der Ersetzungsantrag (Flächenerweiterung über 20 %) ist beim FP 880 möglich.
Förderanträge (Neuanträge) sind möglich in den FP 830, 880 und 890.

2. Neues Förderprogramm ab 2020
FP 890 gemäß Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Mit dem Förderantrag (Neuantrag) kann die Förderung von ein- und mehrjährigen Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen beantragt werden.

Die Richtlinie und Hinweise (Hinweise werden im Moment aktualisiert und dann neu eingestellt) sind unter:
https://mlul.brandenburg.de/mlul/de/landwirtschaft/ einsehbar.
Förderverpflichtungen:
- Verpflichtung bezieht sich auf höchstens 10 Prozent der im Förderantrag angemeldeten   
 Ackerflächen des Betriebes im Land Brandenburg beziehungsweise Berlin.
- Ein Streifen ist mindestens 10 Meter und maximal 50 Meter breit. Der Anteil des Streifens
 darf höchstens 50 Prozent der Fläche der Gesamtparzelle betragen.
- Die Streifenelemente sind Bestandteil der Gesamtparzelle. Die Mindestgröße der Streifen
 beträgt 0,3000 ha.
- Einsatz von Pflanzenschutzmittel und stickstoffhaltigen Düngemitteln sind nicht zulässig.
- Es sind definierte Blühmischungen zu verwenden (siehe Hinweise).
- Es ist eine definierte Schlagdokumentation erforderlich.
- Die Saatgutbelege sind bei einjährigen Blühstreifen jährlich  und bei mehrjährigen  
 Blühstreifen im ersten Verpflichtungsjahr bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
- Werden auf FP 880 - Förderflächen mehrjährige Blühstreifen angelegt, wird die Öko-
 Förderung nicht gewährt. Ökologische wirtschaftende Betriebe dürfen konventionelle
 Saatgutmischungen verwenden. Informieren Sie dazu die Öko-Kontrollstelle.
- Blühstreifen können zur Erfüllung der Anbaudiversifizierung (Code 3) herangezogen werden.
- Die Ansaat der mehrjährigen Blühstreifen vor Verpflichtungsbeginn (01.01.2020) in 2019
 ist förderunschädlich, Voraussetzung für die Förderung ist die Bewilligung des
 Förderantrages.

Nicht zulässig sind 2 Streifen in einer Parzelle desselben Antragstellers, die unmittelbar nebeneinander liegen und auch, wenn 2 Parzellen desselben Antragstellers aneinandergrenzen und dann 2 Streifenelemente unmittelbar nebeneinander liegen. Ebenfalls nicht zulässig sind Streifen auf Brachflächen.











Landkreis Oberhavel
Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
3. Sonstiges

FP 880 - Ökologischer Landbau
Bei angespannter Futtersituation und der daraus resultierenden Gefahr, den für das Förderprogramm Ökologischer Landbau vorgeschriebenen Mindesttierbesatz nicht einhalten zu können, besteht die Möglichkeit, dies anzuzeigen. Mit einer Anzeige höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände in Bezug auf eine Verringerung oder Abschaffung des Tierbestandes wegen extremer Trockenheit kann der Fachdienst eine unumgängliche Tierbesatzverringerung bei der Antragsbearbeitung berücksichtigen.

Im FP 880 wurde das Umbruchverbot gestrichen. Ich weise nochmals daraufhin, dass vor Umbruch zu prüfen ist, ob die Flächen in Schutzgebieten belegen sind. Die Zustimmung der UNB ist zwingend erforderlich - sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Feldblockpflege
Nutzen Sie bitte die Wintermonate zur Überprüfung Ihrer Feldblöcke und teilen Sie dem Fachdienst gegebenenfalls gewünschte Korrekturen bis Mitte Januar 2020 mit. Wird Ihrem Antrag zugestimmt, liegen dann die korrigierten Feldblöcke zur Antragstellung 2020 vor.

Allgemeine Angaben
Zur noch schnelleren Kommunikation mit Ihnen bitten wir, wenn vorhanden, um Angabe der E-Mail-Adresse im Herbst- beziehungsweise folgenden Maiantrag.




Kulap-Antrag 2020

Der Antrag kann bis zum 15.12.2019 (Ausschlussfrist 31.12.2019) im Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz eingereicht werden. Lesen Sie vor Beginn der Antragstellung die Hinweisbroschüre im WebClient!

Wichtige Hinweise:
Am 18.11.2019 erfolgt die Freigabe des WebClient (ELER 2020) für Nutzer.

Bezüglich der Hilfestellung Amt bitte ich Sie, bei Frau Lauer (03301 601-664) oder bei Herrn Karl (03301 601-668) direkt einen Termin zu vereinbaren.

Sowohl die Bereitstellung der Vorjahresdaten (Pflegestopp 18.10.2019) als auch die Antragstellung erfolgen ausschließlich ONLINE. Der Tierbestandsnachweis ist ab dem 03.01. - 16.01.2020 von allen Tierhaltern einzureichen.

Zur "Einsichtnahme Amt" können Sie Frau Bonanaty kontaktieren (03301 601-669 oder per Mail). Beachten Sie, die TAN ist nur für 20 Stunden gültig. Es erfolgt lediglich eine Prüfung der Vollständigkeit des Antrages.

- im Herbstantrag gibt es das neue Förderprogramm (FP) 890 - Naturbetonte Strukturelemente im   
 Ackerbau mit den Bindungen 791 (einjährige Blühstreifen), 792 (mehrjährige Blühstreifen) sowie  
 793 (Ackerrandstreifen); Die Richtlinie und Hinweise wurden geändert. Bitte lesen Sie vor  
 Antragstellung die aktuellen Dokumente auf dem Internet-Portal des Landes Brandenburg beziehungsweise unseres Landkreises.

Neu: Lenkung der Lage der Ackerrand- und Blühstreifen an Gewässer (Nummer 4.3 der Richtlinie)
 Die eigene Kulisse für die Streifen soll gegebenfalls zur Maiantragstellung 2020 in den WebClient überführt werden.

 Die Nichtverfügbarkeit der zu verwendenden Saatgutmischungen ist gemäß der aktualisierten Hinweise nachzuweisen!

Neu: Antragsteller im FP 830 (EAJ 2016) und FP 880 (EAJ 2015 und 2016) mit Flächenerweiterungen unter und über 20% können einen Förderantrag (Verpflichtungsbeginn ab 01.01.2020) stellen.

- ELER-Nutzungsnachweis:
Verfahrensanweisung zum Umgang mit Baumaßnahmen im Rahmen der Antragstellung                         
Baumaßnahmen, die über einen Zeitraum von mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen oder in  Summe über einen Zeitraum von mehr als 21 Tage innerhalb eines Kalenderjahres hinausgehen, sind dem Fachdienst schriftlich (E-Mail/Brief) anzuzeigen. Ist das Ausmaß der Baumaßnahme im Zeitraum der Antragstellung im Luftbild nicht ersichtlich, ist die betroffene Fläche ohne Berücksichtigung der Baumaßnahme zu beantragen. Zusätzlich muss der Antragsteller aber für die betroffene Fläche einen Hinweispunkt setzen, die Informationen zur Baumaßnahme enthält.













Neu: Wichtiger Hinweis für das Förderprogramm (FP) 810

Verpflichtungen aus dem Erstantragsjahr 2015 laufen am 31.12.2019 aus. Für diese Verpflichtungen kann eine Verlängerung für ein Jahr beantragt werden.

Es ist für alle Flächen die bisher beantragt wurden ein Verlängerungsantrag zustellen, wenn weiterhin die Bewirtschaftungsbefugnis für den Antragsteller vorliegt.

Achtung Ökobetriebe: Im FP 880 wurde das Umbruchverbot gestrichen. Ich weise nochmals daraufhin, dass der Umbruch vorher im Fachdienst Landwirtschaft anzuzeigen ist, um zu prüfen,
ob eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig ist.

Anforderungen an die Lagerkapazitäten und die Kontrolle der JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft inklusive Festmist) werden zunehmen. Es ist ratsam sich mit der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und der Düngeverordnung zu beschäftigen wenn entsprechende Lageranlagen vorhanden sind.
In der Internetkartenanwendung Feldblockkataster unter:
https://maps.brandenburg.de/apps/feldblockkataster/
ist nun unter anderem die Feldblockbetroffenheit nach §13 DüV (rote Gebiete nach BbgDüV) und die Ackerrand- und Blühstreifenkulisse enthalten (auch Schutzgebiete).

Bei fachspezifischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter:

Annahme der Datenbegleitscheine; Natura 2000 (FP 50), Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (FP3315):
Frau Hellmann: 03301 601-665

Betriebsanmeldung beziehungsweise -abmeldung; Unterstützung bei der Antragstellung, Grünlandumbruch beziehungsweise - erneuerung, Pflugregelung:
Herr Karl: 03301 601-668

Feldblockpflege, Unterstützung bei der Antragstellung:       
Frau Lauer: 03301 601-664

Direktzahlungen, Abtretungen/Pfändungen, Zahlungsansprüche, KULAP: FP 850, 860, 870, 880, 890
Frau Bonanaty: 03301 601-669

technische Unterstützung bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen, KULAP- Förderprogramme 810, 830:
Frau Rappmann: 03301 601-670

Düngung, Klärschlamm:
Herr Ehling: 03301 601-674