Absender/Absenderin
Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Ansprechpartner:
Dr. Astrid Steinmann
Telefon: 03301 601-6014
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Astrid.Steinmann@oberhavel.de
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem
Abwasser in ein Gewässer (Kleinkläranlage)
1. Beantragung
2. Antragsteller/Antragstellerin
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
3. Bevollmächtigte/Bevollmächtigter beziehungsweise Planer/Planerin
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
4. Einleitstelle des gereinigten Abwassers
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
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Errichtung einer Kleinkläranlage
Errichtung einer Kleinkläranlage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Weiterbetrieb einer erlaubten vorhandenen Kleinkläranlage
Nachrüstung einer vorhandenen Abwassersammelgrube
Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer 11 beziehungsweise 12 aufgeführten Unterlagen in einfacher Ausfertigung einzureichen.




















Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
6. Trinkwasserversorgung
(Zutreffendes ankreuzen)
7. Abwasseranfall
Einwohnerzahl (EZ):
EZ x 0,15 m³/Tag = Abwasseranfall pro Tag (m³/d)
m³/h
m³/Monat
m³/a
8. Verfahren der Abwasserbehandlung
Anlagenbezeichnung
Hersteller
DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik)-Zulassung:
vom:
Art der biologischen Reinigungsstufe
Größe des Teiches:
wirksame Beetfläche:
Beetabmessungen in m
9. Probenahmestelle beziehungsweise Störungsmelder
Störungsmelder vorhanden/geplant:
netzunabhängiger Stromausfallmelder vorhanden/geplant:
10. Art der Verbringung des gereinigten Abwassers
Name des Gewässers:
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zentrale Trinkwasserversorgung betreffendes Grundstück
Trinkwasserbrunnen betreffendes Grundstück
zentrale Trinkwasserversorgung Nachbargrundstück
Trinkwasserbrunnen Nachbargrundstück
Tropfkörper- oder Tauchkörperanlage
Festbettverfahren
Schwebebettverfahren
Belebungsverfahren
Mikro- oder Membranfiltrationsanlage
SBR (Sequentielle Biologische Reinigung)-Anlage
Teichanlage nach Arbeitsblatt ATV-A 201
Pflanzenkläranlage:
vertikal durchströmt
horizontal durchströmt
Probenahmeschacht
integrierte Probenahmevorrichtung
ja
nein
ja
nein
Einleitung in ein Oberflächengewässer
Einleitung in das Grundwasser
Untergrundverrieselung
Optimierter Filtergraben
Nachklärteich mit Sickersaum (Randüberlauf)
Versickerungsmulde
bepflanztes Versickerungsbeet
5. Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin zu 2. (wenn nicht Antragsteller/Antragstellerin)


Kleinkläranlage mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung
Kleinkläranlage ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung
11. Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind
bei Sanierung beziehungsweise Errichtung einer Kleinkläranlage:
12. Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind
beim Weiterbetrieb einer vorhandenen Kleinkläranlage:
13. Für die Richtigkeit der Angaben
Datum
Ort
Unterschrift Antragsteller/in
Datum
Ort
Unterschrift Planverfasser/in
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- Übersichtsplan mit Standort des betreffenden Grundstückes (GoogleMaps, Stadtplan)
- Lageplan vom Grundstück mit eingetragenen Gebäuden, Brunnen, Rohrleitungen, Kleinkläranlage und Versickerungsstandort
- Befreiung vom Anschlusszwang der/des Abwasserbeseitigungspflichtigen
- Detaildarstellung der Versickerungsanlage (Draufsicht und Schnitt) beziehungsweise der Einleitstelle
- wenn keine DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik)-Zulassung vorhanden ist:
  - Dokumentation der norm- beziehungsweise regelgerechten Auslegung, der Konstruktion, des Betriebes
  - Beurteilung der Reinigungsleistung und Betriebssicherheit
  - Detailpläne und Schnitte
- bei Einleitung in ein Oberflächengewässer:
  - Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers beziehungsweise Unterhaltungspflichtigen
- bei Einleitung in das Grundwasser:
  - Baugrunduntersuchung bis 3 m unter GOK (Geländeoberkante) mit Versickerungsnachweis
  - Angaben zum höchsten Grundwasserstand (HGW) an der Einleitstelle






- Übersichtsplan mit Standort des betreffenden Grundstückes (GoogleMaps, Stadtplan)
- Lageplan vom Grundstück mit eingetragenen Gebäuden, Brunnen, Rohrleitungen, Kleinkläranlage und Versickerungsstandort
- Befreiung vom Anschlusszwang der/des Abwasserbeseitigungspflichtigen
- Kopie des Betriebstagebuches der letzten drei Jahre
- aktueller Nachweis der Wasserdichtheit der Kleinkläranlage (Behälter, Leitungen, Schächte) nach DIN EN 1610 und DIN 4262-1 durch eine sachkundige Person
- Wartungsprotokolle der fachkundigen Person der letzten drei Jahre, wobei das aktuellste nicht älter als vier Monate sein soll
- Nachweis Klärschlammentsorgung der letzten drei Jahre
- Prüfberichte der Abwasseruntersuchungen durch eine im Land Brandenburg zugelassene Untersuchungsstelle (Labor) für die letzten drei Jahre, der aktuellste Prüfbericht nicht älter als sechs Monate




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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Wasserwirtschaft

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung von Erlaubnis-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 88 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 104 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) sowie die aufgrund der beiden letztgenannten Gesetze ergangenen weiteren Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung in Abhängigkeit vom
Vorhaben und Standort Ihres Vorhabens weitergegeben an:
- Öffentliche Stellen (beispielsweise Wasser- und Schifffahrtsamt, Landesamt für Umwelt, Gemeindeverwaltung in der Ihr Grundstück/Vorhaben sich befindet)
- Interne Stellen (untere Landesbehörden bei der Kreisverwaltung)
- Externe Stellen (Gewässerunterhaltungsverbände, Trink- und Abwasserzweckverbände)









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Datenschutzhinweise
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen leiten sich in der Regel aus der Befristung der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung ab. Mit Erlöschen dieser beträgt die anschließende Aufbewahrungsfrist bis zu 30 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Eine Pflicht besteht nicht, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings  ist eine Bearbeitung Ihres wasserrechtlichen Anliegens bei unzureichender Bereitstellung erforderlicher
personenbezogener Daten nicht beziehungsweise nicht mehr möglich.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.








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