Antrag auf Erteilung einer Gestattung zu Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
Bei Rückfragen: 03301 601-265
Telefonnummer (freiwillige Angabe)
die gebührenpflichtige Gestattung von Jagdhandlungen auf dem Grundstück des befriedeten Bezirkes:
des betroffenen Grundstücks.
(Bitte Nachweise beifügen)
Wildart(en), die bejagt werden soll(en) und Art der Jagd
Zeitraum, für den die Jagdhandlungen beantragt werden
Begründung der Notwendigkeit
(Bitte gegebenenfalls Anlage beifügen)
Folgende Maßnahmen zur Abwehr der obigen Wildart wurden bereits ergriffen
(Bitte gegebenenfalls Anlage beifügen)
Angaben zum/zur Jagdscheininhaber/in, der/die bereit ist, die Jagdhandlungen auszuüben