Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Isabel Kienbaum
Telefon: 03301 601-6018
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Isabel.Kienbaum@oberhavel.de
Ansprechpartner:
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für
Grundwasserabsenkungen für bis zu 2.000 m³/d
1. Antragsteller/Antragstellerin
Firma/Name, Vorname
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
3. Entnahmestandort
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
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2. Bauherr/Bauherrin beziehungsweise Erlaubnisinhaber/Erlaubnisinhaberin
Name
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Vorname
Bearbeitungszeit gemäß Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen
bei Baumaßnahmen (VVGWA): 2 Monate
Hinweis:
Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer 10 aufgeführten Unterlagen in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen.






















4. Einleitung
(Zutreffendes ankreuzen)
kanalisation
kanalisation
5. Einleitort
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
Gewässername (nur Oberflächengewässer)
6. Zweck der Grundwasserabsenkung
(Zutreffendes ankreuzen)
Pumpwerk
Straßenbau/
Regenwasserkanalisation
7. Hydrologische Angaben
Grundwasserstand (m NHN oder m unter GOK)
Aushubsohle (m NHN oder m unter GOK)
Absenkziel (m NHN oder m unter GOK)
Reichweite der Absenkung (m)/Absenktrichter
8. Entnahmemengen
Im Mittel:
m³/h
m³/d
Im Maximum:
m³/h
m³/d
Anzahl der Absenktage:
Gesamtmenge:
Entnahmezeitraum:
von
bis
9. Angaben zu den Benutzungsanlagen
Art der Anlage (zum Beispiel Vakuumanlage)
Leistung, Anzahl und Tiefe der Lanzen
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NHN = Normalhöhennull
GOK = Geländeoberkante
11. Für die Richtigkeit der Angaben (Stempel, Unterschrift)
Unterschrift Antragsteller/in
Ort
Datum
10. Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind:
-  Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
-   Übersichts- und Lageplan mit Entnahme- und Einleitstelle(n)
-  Erläuterungen zum Zweck der Grundwasserabsenkung gemäß Punkt 6.
-  Schnittdarstellung des einzureichenden Bauwerkes sowie der Baugruben mit den
  jeweiligen Höhenangaben, bezogen auf m NHN oder m unter GOK
-  vollständiges aktuelles Baugrundgutachten, bezogen auf die beantragte Grundwasserabsenkung
-  Berechnung zu Punkt 8. mit zusammenfassender Darstellung der Berechnungsergebnisse
  a)  Berechnungsgrundlagen:
     1. Hydraulische Parameter
     2. Hydraulische Randbedingungen
  b) Hydraulische Berechnung der Grundwasserhaltung:
     1. Berechnungsmethodik
     2. Ermittlung der Grundwasserentnahmemengen
     3. Dimensionierung der Entnahmeeinrichtungen
     4. Berechnung des Absenkungstrichters inklusive zeichnerischer Darstellung des
    Absenktrichters (flurstücksgenau)
-  Überwachung der Grundwasserabsenkung
  1.  Ansprechperson
  2.  Überwachung der Grundwasserstände (Entnahmestelle(n))
  3.  Überwachung der Entnahme- und Wiedereinleitungsmengen
-  bei Ableitung in ein Oberflächengewässer: Stellungnahme des zuständigen Wasser- und Bodenverbandes/Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes
-  bei Ableitung in das Grundwasser: Stellungnahme der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers zur Versickerung
-  bei Ableitung in die Kanalisation: Stellungnahme der betreibenden Person des Kanalnetzes

Die genannten Angaben stellen die Mindestangaben auch bei anzeigepflichtigen Grundwasserabsenkungen dar. Bei Verdacht von negativen Auswirkungen durch die Grundwasserabsenkung kann die untere Wasserbehörde zusätzliche Unterlagen abfordern.

Diese gegebenenfalls notwendigen zusätzlichen Unterlagen können umfassen:
-  hydraulische Beschreibung des Standortes (gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten)
-  Angaben zu benachbarten Grundwassernutzenden
-  Grundwasserbeschaffenheit am Standort (zum Beispiel Altlasten)
-  Gefährdungsbewertung und Gegenmaßnahmen
  1.  Setzungsgefährdung benachbarter Bebauung
  2.  Einfluss auf die Vegetation
  3.  Entwässerung organischer Böden
  4.  Einfluss auf den Wasserhaushalt
  5.  Altlasten/Grundwasserschäden
  6.  Erkennung und Vermeidung von Salzwasseraufstieg
-  zur Überwachung der Grundwasserabsenkung
  1.  Überwachung der Grundwasserstände (Grundwassermessstellen oder ähnlich)
  2.  Überwachung der Beschaffenheit des gehobenen Grundwassers
  3.  Standsicherheitsüberwachung setzungsgefährdeter Gebäude
  4.  Bewässerung der Vegetation im Absenkungstrichter
  5.  Berichtswesen








Unterschrift Bauherr/Bauherrin beziehungsweise
Erlaubnisinhaber/Erlaubnisinhaberin
Ort
Datum
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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Wasserwirtschaft

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung von Erlaubnis-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 88 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 104 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) sowie die aufgrund der beiden letztgenannten Gesetze ergangenen weiteren Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung in Abhängigkeit vom
Vorhaben und Standort Ihres Vorhabens weitergegeben an:
- Öffentliche Stellen (beispielsweise Wasser- und Schifffahrtsamt, Landesamt für Umwelt, Gemeindeverwaltung in der Ihr Grundstück/Vorhaben sich befindet)
- Interne Stellen (untere Landesbehörden bei der Kreisverwaltung)
- Externe Stellen (Gewässerunterhaltungsverbände, Trink- und Abwasserzweckverbände)









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F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen leiten sich in der Regel aus der Befristung der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung ab. Mit Erlöschen dieser beträgt die anschließende Aufbewahrungsfrist bis zu 30 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Eine Pflicht besteht nicht, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings  ist eine Bearbeitung Ihres wasserrechtlichen Anliegens bei unzureichender Bereitstellung erforderlicher
personenbezogener Daten nicht beziehungsweise nicht mehr möglich.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.








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