Antrag zur Überprüfung eines
Grundstückes auf Kampfmittelbelastung
Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Eigentümer/Auftraggeber
Angaben zum Bauvorhaben (BV)
Fläche des BV, bei Leitungen und Verkehrswegen Länge und Breite des BV
voraussichtlicher Beginn des BV
bei vorhandenen Bauwerken Baujahr
Fördermittel beantragt/genehmigt bis
Eigentumsverhältnis der Liegenschaft
Welche Kenntnisse bestehen über eventuelle Kriegseinwirkungen bzw. Kampfmittelbelastungen?
Als Anlagen (auch in Kopie) sind beizufügen:
1. Topografische Karte, Stadtplan oder Gemeindekarte 1:10000 bzw. 1:25000
mit Kennzeichnung des BV
2. Flurkarte
mit Kennzeichnung des Flurstückes
(z.B. vom Katasteramt)
3. Lageplan
mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
4. Betretungserlaubnis (formlos mit Zusatz-Grundstück jederzeit zugänglich oder Terminabsprache für Ortsbegehung erforderlich)
5. Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Auflassung) (nicht bei Straßen, Brücken und Medienträgern)
An den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg
auch direkt hier online ausfüllbar (Betretungserlaubnis gesondert):
für das Bauen in kampfmittelbelasteten Gebieten
Im Land Brandenburg erteilen die unteren Bauaufsichtsbehörden eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung oder mit der Auflage vor Baubeginn, diese Bescheinigung beizubringen.
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung kann durch den KMBD
Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen, OT Wünsdorf
Tel: 033702 214-0
Fax: 033702 214-200
kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer/Antragsteller beauftragten Fachfirma erstellt werden.
1. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch den KMBD
Stellungnahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Pauschalgebühr, deren Höhe sich allein nach der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahme bestimmt. Entsprechend der anzuwendenden Tarifstelle beträgt sie zwischen 50,00 Euro und 800,00 Euro.
Die Veranlassung gegebenenfalls notwendiger Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für Sie kostenfrei.
2. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch eine selbst beauftragte Fachfirma
Die Kosten für eine vom Grundstückseigentümer/Antragsteller selbst beauftragte Fachfirma (Eigenfinanzierung) übernimmt der KMBD nicht. Die Fachfirma ist berechtigt, nach Kampfmitteln zu suchen, sie zu bergen bzw. freizulegen.
Aufgefundene Kampfmittel werden vom KMBD abgeholt und vernichtet. Für die Entsorgung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Der durch die Fachfirma erstellte Nachweis der Kampfmittelfreiheit ist dem KMBD in 3-facher Ausfertigung zur Kenntnis zu geben. Weitergehende Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.
ZD Pol KMBD 022 / V 2.1 (Stand 12.12.2008)
Internet: www.polizei.brandenburg.de
Kontakt Bürgerservice: 033702 214-160, -161, -162
Fax: 033702 214 -200
Geschäftszeiten Bürgerservice:
Montag, Dienstag; Donnerstag: 07.30 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr
Hiermit gestatte ich den Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bzw. den beauftragten Fachfirmen das Betreten meines Grundstückes in:
Es ist folgendes zu beachten:
Das Grundstück ist jederzeit frei zugänglich:
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich:
Bitte rufen Sie mich unter folgender Telefonnummer an:
Erlaubnisgeber (Eigentümer oder Befugter)
Internet: www.polizei.brandenburg.de
Kontakt Bürgerservice: 033702 214-160, -161, -162
Fax: 033702 214 -200
Geschäftszeiten Bürgerservice:
Montag, Dienstag; Donnerstag: 07.30 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr