Antrag auf die Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
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Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
Gemarkung
Flur
Gesamt-
größe m²
davon Umwandlungsfläche m²
beantrage ich die Genehmigung zur
dauernden Umwandlung einer Waldfläche von
zeitweiligen Umwandlung einer Waldfläche von
Für das (die) Grundstück(e)
für den Zeitraum von
bis
Von der Forstbehörde einzutragen.
Oberförsterei
Revier
Abt./UAbt.
Flur-
stück
Die Fläche soll als
genutzt werden.
Sie ist (war) mit
(Baumart/en, Alter) bestockt.
Ich habe die Fläche auf den beigefügten topographischen Karten (Maßstab 1 : 25.000) und Flurkartenausschnitten rot umrandet und die Nutzungsart der Nachbargrundstücke eingetragen.
Pläne und Erläuterungen für das gesamte Vorhaben sowie für die Wiederaufforstung (nur bei zeitweiliger Umwandlung) habe ich beigefügt.
Antragstellung an den Landesbetrieb Forst Brandenburg, untere Forstbehörde, Oberförsterei Neuendorf
1. Antragsteller
E-Mail
Aktenzeichen
Telefonnummer
E-Mail
Fax
2.Waldumwandlung
bisherige Nutzungsart
Summe
zeitweilig
dauerhaft
LFB
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Es besteht ein wirtschaftliches Interesse an der Umwandlung, weil
(Weitere Gründe für die Umwandlung bitte auf gesondertem Blatt.)
Es besteht ein öffentliches Interesse an der Umwandlung, weil
(Weitere Gründe für die Umwandlung bitte auf gesondertem Blatt.)
Durch die Umwandlung werden forstliche Belange benachbarter Waldbesitzer
insofern als:
Zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung können Ersatzaufforstungen
werden.
Ich habe mich durch folgende Maßnahmen um Flächen zur Erstaufforstung bzw. für sonstige Kompensationsmaßnahmen bemüht:
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Gemarkung
Flur
davon Ersatzauf-
forstungsfläche m²
Ich versichere, dass die Ersatzaufforstung nicht bereits aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erbracht werden muss.
Zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung werden nachfolgende Flächen zur Ersatzaufforstung gemäß § 8 Absatz 3 LWaldG angeboten.
Die genannten Ersatzaufforstungsflächen sind auf beigefügtem Lageplan grün umrandet.
Die Umwandlung von Wald wird bis zum
durchgeführt.
Ein Hinweisblatt zu diesem Formular habe ich erhalten.
Dieses Formblatt ist der Forstbehörde zusammen mit dem Bauantrag zur Stellungnahme vorzulegen.
3.Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung
3.1 Ersatzaufforstung
Die Nachweisführung dazu ist dem Antrag beigefügt.
(Falls nachweislich nicht ausreichende und geeignete Flächen für qualitative Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen, so ist dies vom Antragsteller zu belegen. „Nachweislich“ bedeutet hierbei, dass der Antragsteller den Nachweis über Aktivitäten der Akquise durch Vorlage entsprechender Belege zu erbringen hat. Darunter fallen beispielsweise der belegte Nachweis von Annoncen zur Flächenakquise und/oder Negativauskünfte von Erstaufforstungsdienstleistern.
Eine einfache Erklärung genügt hingegen nicht.)
3.2 keine Ersatzaufforstungsflächen verfügbar
Summe
Flur-
stück
Gesamt-
größe m²
wenn Erstaufforstungsgenehmigung bereits vorhanden/beantragt?
Aktenzeichen
Die Umwandlungsfläche ist nicht mit Forstpflanzen bestockt, daher keine Forderung der Ersatzaufforstung, sondern weiter mit 3.3.


Sofern nachweislich keine geeigneten Flächen zur Ersatzaufforstung zur Verfügung stehen (Nr. 3.2) bzw. die beantragte Umwandlungsfläche ist nicht mit Forstpflanzen bestockt, werden zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung nachfolgende Flächen für sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 LWaldG angeboten.
Die genannten Flächen sind auf beigefügtem Lageplan blau umrandet.
3.3 sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald
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Gemarkung
Flur
davon Maßnahmefläche m²
Summe
Flurstück
Gesamtgröße m²
Maßnahmebeschreibung:
(Weitere Beschreibung bitte auf gesondertem Blatt.)
Entsprechende Nachweise sind beigefügt.
Ich versichere, dass die Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald nicht bereits aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erbracht werden müssen.
Die Nachweisführung dazu ist dem Antrag beigefügt.
(Falls nachweislich nicht ausreichende und geeignete Flächen für qualitative Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen, so ist dies vom Antragsteller zu belegen. „Nachweislich“ bedeutet hierbei, dass der Antragsteller den Nachweis über Aktivitäten der Akquise durch Vorlage entsprechender Belege zu erbringen hat. Darunter fallen beispielsweise der belegte Nachweis von Annoncen zur Flächenakquise und/oder Negativauskünfte von Dienstleistern.
Eine einfache Erklärung genügt hingegen nicht.)
3.4 keine sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald verfügbar
Soweit die nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung nicht ausgeglichen werden können ( nachweislich keine Ersatzaufforstungsflächen und keine sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald verfügbar), ist gem. § 8 Abs. 4 LWaldG ein finanzieller Ausgleich durch Zahlung einer Walderhaltungsabgabe zu leisten. Die Festsetzung erfolgt durch die untere Forstbehörde.
3.5 finanzieller Ausgleich
Das Hinweisblatt zum Antragsformular habe ich erhalten.
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Hinweisblatt zum Formblatt für die Genehmigung einer Waldumwandlung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
Mit dem Fomblatt sind einzureichen:
1.
Ablichtung der Katasterkarte (nicht älter als ein Jahr) mit Darstellung der Umwandlungs- sowie gegebenenfalls Ersatzaufforstungsfläche (Maßstab 1:1.000 bis 1:5.000).
2.
Eigentumsnachweis
Als Eigentumsnachweis dient ein Auszug der Eintragung im Grundbuch (maximal ein Jahr alt),
alternativ
- der notariell beglaubigte Kaufvertrag mit erfolgter Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- der bestandskräftige Zuordnungsbescheid
- der rechtskräftige Enteignungsbeschluss
- der rechtskräftige Feststellungsbeschluss in der Regel einer Zwangsversteigerung
- das rechtskräftige Urteil
- der durch das Amtsgericht oder notariell beglaubigte Erbschein.
3.
Bei Bedarf weitere Unterlagen (zum Beispiel Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Atteste).
Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ist eine Bearbeitung des Antrages möglich.

Die Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erfordert die Beteiligung verschiedener Behörden. Zur Beschleunigung des Verfahrens sind die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung bei der Oberförsterei einzureichen, das gewährleistet die zügige Bearbeitung.

Zur Sicherstellung der Ausführung von Nebenbestimmungen eines Genehmigungsbescheides können Sicherheitsleistungen erforderlich werden. Sicherheitsleistungen sind in der Regel als Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung bei der Landeshauptkasse zu erbringen.

Die Entscheidung über die Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart ist gebührenpflichtig.

Die Oberförsterei wird im Verfahren das zu leistende Ausgleichsverhältnis festlegen. Bis zu einem Ausgleichsverhältnis von 1:1 soll die Kompensation als Erstaufforstung erbracht werden. Die Neuanlage von Wald ist genehmigungspflichtig. Bei größerem Ausgleichsverhältnis von über 1:1 sollen sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald erbracht werden (zum Beispiel Voranbau, Waldrandgestaltung).

Der Ausgleich für nicht mit Forstpflanzen bestockte Waldflächen besteht nicht aus Ersatzaufforstungen, sondern aus sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Voranbau, Waldrandgestaltung, biotopverbessernde Maßnahmen im Wald). Waldflächen mit flächigen Holzerntemaßnahmen im Vorfeld des Waldumwandlungsverfahrens gelten als bestockte Flächen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Oberförsterei. Für das Gebiet des Landkreises Oberhavel ist es die:
Oberförsterei Neuendorf
Plötzenstraße 17
16775 Löwenberger Land Ortsteil Neuendorf

Telefon 033051 90731
Fax 033051 900026
E-Mail obf.neuendorf@lfb.brandenburg.de