Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
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Diesem Antrag sind beizufügen:
- Passfoto
- Nachweis einer Anglerprüfung, fischereilichen Berufsbildung oder letzter Fischereischein im Original
Antragsteller/Antragstellerin
Telefonnummer (freiwillige Angabe)
Nachweis der Sachkunde für den Fischereischein
Entrichtung der Fischereiabgabe
Gemäß § 20 Absatz 2 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg - GVBI. I/93, Nummer 12 Seite 178), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.07.2010 (GVBl. I/10, [Nr. 28])
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass
mein Fischereischein nicht entzogen wurde beziehungsweise eine angeordnete Sperre abgelaufen ist;
ich in den letzten 5 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht
wegen Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtung, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten rechtskräftig verurteilt wurde,
wegen Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung rechtskräftig verurteilt wurde,
wegen Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze rechtskräftig verurteilt oder mit Bußgeld belegt wurde.
Mir ist bekannt, dass ich die fischereirechtlichen Vorschriften zu beachten habe. Neben dem Fischereischein benötige ich zur Ausübung des Fischfanges die Fischereiabgabemarke mit aktueller Abgabemarke und eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag), sofern ich nicht selbst Fischereiberechtigter für dieses Gewässer bin.
Ich bestätige, dass ich über den Umgang mit meinen Daten gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informiert wurde. Die allgemeinen Hinweise können unter
www.oberhavel.de/Datenschutz nachgelesen werden.