Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
gemäß § 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Die Maßnahmen betreffen ein
Adresse des Objekts, bei einem Gebäudeteil zusätzlich genaue Beschreibung
2. Bezeichnung der Baumaßnahme:
3. Abschluss bei mehrjährigen Baumaßnahmen
Vor Beginn der Baumaßnahmen:
Nach Beendigung der Baumaßnahmen:
Martin.Petsch@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3656
Maike.Kamp@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3654
Evelyn.Steffens@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3651
4. Aufstellung der Kosten
Die Kosten bitte nach Gewerken oder Bauteilen ordnen und laufend nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen. Bei Bedarf bitte weitere Blätter beifügen.
Kurzbezeichnung
von Gewerk oder
Bauteil
In Position
enthaltene
Außenanlagen
5. Funktionsträgergebühren im Sinne des BMF-Schreibens vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546)
Zinsen der Zwischen- und Endfinanzierung
Vorauszahlung von Schuldzinsen
Zinsfreistellungsgebühren
Damnum, Disagio, Bearbeitungs- und Auszahlungsgebühren
Kosten der Darlehenssicherung
Garantie- und Bürgschaftsgebühren im Zusammenhang mit der Vermietung beziehungsweise Finanzierung
Gebühren im Zusammenhang mit der Zwischen- beziehungsweise Endfinanzierung
Gebühren für die Vermittlung des Objekts oder Eigenkapitals und des Treuhandauftrags
Courtage, Agio, Beratungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Platzierungsgarantiegebühren
Kosten der Konzeptionserstellung und Prospektprüfung
Treuhandgebühren und Baubetreuungskosten
Preissteigerungs-, Kosten- beziehungsweise Vertragsdurch-führungs- Garantiegebühren
Beiträge zu Sach- und Haftpflichtversicherungen
Vergütungen für Steuer- und Rechtsberatung
6. Generalübernehmerverträge
Eigentümer/Eigentümerin kauft nur die Sanierungsleistung (nur Kaufpreis angeben: Angaben zu Nummern 4 und 5 sind nicht erforderlich)
Gesamtkauf eines Grundstücks mit Sanierung (Angaben zu Nummern 4 und 5 sind erforderlich)
Kauf von Eigentumswohnung von einem Bauträgerunternehmen
Liegt ein Tatbestand der Fallgruppe b oder c vor, sind lediglich die erklärten und dem Grunde nach vom Bauamt geprüften Kosten zu bescheinigen. Die Zuordnung dieser Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes beziehungsweise den Anschaffungskosten im Sinne des § 7i Absatz 1 Satz 5 EStG, den Herstellungskosten beziehungsweise Modernisierungsaufwendungen oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben nimmt die zuständige Finanzbehörde vor.
7. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Falls Zuschüsse von einer für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörde gewährt worden sind, bitte hier auflisten.
Summe der
Kosten
(Nummer 4)
abzüglich Summe der
Zuschüsse
(Nummer 7)
1. Pläne Bestand
2. Pläne mit Eintragung der Maßnahmen
3. Vereinbarung
4. Originalrechnungen (Schlußrechnungen)