Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgDSchG)
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
E-Mail
1. Bauherr/in
Antragsteller ist Eigentümer/in des Baugrundstücks/Denkmals
Name/Firma
Vorname/bei Firma vertreten durch
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
E-Mail
2. Entwurfsverfasser/in
Bezeichnung des Denkmals
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
3. Lage des Denkmals/Grundstücks
Gemarkung
Flurstücke
Flur
4. Bezeichnung der Maßname (detaillierte Beschreibung bitte als Anlage beifügen)
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6. Anlagen
Damit die untere Denkmalschutzbehörde die beantragten Maßnahmen korrekt beurteilen kann, werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Bitte sprechen Sie mit uns, welche Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich sind. Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden in der Regel nachfolgende Unterlagen benötigt:
Lageplan Maßstab 1:500
detaillierte Baubeschreibung der geplanten Maßnahme einschließlich Material- und Maßangaben
Erläuterungen zur Notwendigkeit der Maßnahme
Fotos
gegebenenfalls Bestandszeichnungen Maßstab 1:100
gegebenenfalls Bauzeichnungen (bei Auswechslung von Bauteilen eine genaue Darstellung/Zeichnung des alten Bestandes)
gegebenenfalls Gutachten (Restaurator, Holzschutz, Statik und andere)
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Sind archäologische Denkmale zusätzlich zur Baumaßnahme oder ausschließlich betroffen, so sind nachfolgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:
Lageplan mit Darstellung der Tiefbauarbeiten (Dimension, Lage, gegebenenfalls Leitungsplan)
Regelquerschnitt bei Tiefbauarbeiten
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7. Vollmacht
Mit der nachstehenden Unterschrift bevollmächtigt der/die Bauherr/in den/die Entwurfsverfasser/in, Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Fertigstellung in Empfang zu  nehmen.
5. Angaben zur steuerlichen Bescheinigung, Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde,
    Förderung aus öffentlichen Mitteln
Beabsichtigen Sie Steuervergünstigungen gemäß Bescheinigungsrichtlinie der §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommenssteuergesetzes (BGBl. I Seite 2013) in Anspruch genommen werden? Bei "ja" ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Antragsformular ist über die zuständige untere Denkmalschutzbehörde erhältlich.
Wird ein Antrag auf öffentliche Förderung gestellt?
Wenn "ja", bei welcher Stelle?