Abrechnung von Gutscheinen
(nach § 28 Absatz 7 SGB II)
Verein/Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Ansprechperson
Telefon
BIC
IBAN
Name, Vorname vom Kind/Jugendlichen
Aktenzeichen
Abrechnungsmonat
Wert
Landkreis Oberhavel
Jobcenter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Datum
Unterschrift des Bevollmächtigten der Firma/des Vereins
Bemerkung
Die Frist zur Abrechnung beträgt 1 Jahr ab dem Ende des Gültigkeitszeitraumes.
Der Abrechnungsmonat, in welchem die Leistung erbracht wurde, ist konkret zu benennen.
Dieses Formular dient nicht als Sammelabrechnung. Bitte verwenden Sie pro Kind/Jugendlichen ein Abrechnungsformular.
Summe
Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden es per Post, per E-Mail an          
oder per Fax an 03301 601-80200.
Jobcenter.ALG2@oberhavel.de
Für die elektronische Übermittlung von Rechnungen im PDF- nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse:  Jobcenter.SC.BuT@oberhavel.de
       -           Jede Abrechnung (inkl. Anlagen) sollte in einer einzelnen Datei enthalten sein
       -           Jede Abrechnung muss mit einer gesonderten Email übermittelt werden
       -           Es dürfen keine gepackten Dateien genutzt werden (z. B. ZIP oder RAW)
       -           Das Ziel-Postfach ist ein stummes Postfach und sendet keine Bestätigungen



Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Abrechnungen künftig nur personenbezogen sind. Sollte Ihre Rechnungslegung nicht für Einzelpersonen erfolgen und sollten die aufgeführten Personen nicht aus einer Familie stammen, werden Ihnen die Rechnungen aus Datenschutzgründen unbearbeitet zur entsprechenden Korrektur zurückübermittelt.



Auf welchem Weg Sie uns Ihre Abrechnungen zukommen lassen, entscheiden natürlich Sie. Gern können Sie bspw. auch weiterhin den Postweg nutzen. Sollten Sie wie vorgeschlagen aber eine digitale Übermittlung vorziehen, empfehlen wir zum Schutz Ihrer Daten und der Daten Ihrer Vertragspartner ein sicheres Verfahren. Sie können hierfür bspw. „Cryptshare“ nutzen: https://www.cryptshare.com/de/warum-cryptshare/.
Übermittlung per E-Mail
WICHTIG - Nur Einzel-/Keine Sammelabrechnungen
Sichere Datenübermittlung
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Wichtige Informationen!
Die Frist zur Abrechnung beträgt 1 Jahr ab dem Ende des Gültigkeitszeitraumes des Gutscheins. Die Erbringung der Leistung hat ausschließlich innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums zu erfolgen. Der Gutschein verliert nach Ablauf des darauf aufgedruckten Zeitraums seine Gültigkeit.
Fristen
Stand 11.02.2022