In dem bestehenden Gebäude sind die nach dem beiliegenden Aufteilungsplan
Antrag auf Erstellung einer Bescheinigung (Abgeschlossenheit)
Aufgrund des § 7 Abs. 4 Nr. 2/§ 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom 15.03.1951
Ich bitte um die Ausstellung der Bescheinigung, dass die oben genannten Wohnung(en)/Räume dem Erfordernis des § 3 Abs. 2/§ 32 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechen.
Vorname/bei Firma vertreten durch
1. Antragsteller: Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter
2. Betreffendes Grundstück
3. Betreffende Wohnung(en)/Räume
bezeichnete nicht zu Wohnzwecken
dienende Räume gemäß Nr. 4 VVWEG
(Verwaltungsvorschrift zum WEG)
in sich abgeschlossen, und der/die mit
bezeichnete(n), nicht zu Wohnzwecken dienende(n) Raum/Räume