Landkreis Oberhavel
Abfallbeseitigung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Fax: 03301 601-80299
E-Mail: Abfallbeseitigung@oberhavel.de
Bioabfallbehälter mit Transponder
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Name
Vorname
Telefonnummer für Rückfragen
Grundstückseigentümer/in
Fax
E-Mail
Antragsteller/in
Straße
Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Name
Vorname
Telefonnummer für Rückfragen
Fax
E-Mail
Standort des Behälters
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ortsteil
Herkunft der
Bioabfälle:
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(Wochenend-/ Erholung)
Kassenzeichen
(falls bekannt):
Kassenzeichen
von
Liter in
Liter
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Nur durch die AWU auszufüllen:
Bereitstellung am:
Abholung am:
ausgeführt durch:
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Gebührensatzung
x 120 l
x 240 l
Unterschrift Grundstückseigentümer/in
Ort
Datum
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Volumen
Behälternummer(n)
Geprüft durch den Landkreis Oberhavel:
Hinweis:
Die freiwillige Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit ermöglicht die vorherige Terminabsprache zur Bereitstellung/Abholung des Behälters mit Ihnen beziehungsweise dem/der Antragssteller/in.



























Gemäß § 9 Absatz 3 Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallentsor-
gungssatzung) können Bioabfälle aus privaten Haushaltungen sowie aus anderen Herkunftsberei-
chen als privaten Haushaltungen dem Landkreis auf freiwilliger Basis in zugelassenen Biotonnen
überlassen werden. Auf gewerblich genutzten Grundstücken kann die Aufstellung von Biotonnen je-
doch nur auf Antrag erfolgen, soweit diese Abfälle in haushaltstypischer Art und Menge anfallen. Ga-
stronomische Einrichtungen, Einrichtungen der oder mit Gemeinschaftsverpflegung und sonstige le-
bensmittelverarbeitende Gewerbe dürfen nur biologisch verwertbare pflanzliche Abfälle (etwa Obst-
und Gemüsereste, Blumentischschmuck, Rasenschnitt) überlassen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 2 Absatz 2 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) der Grundstückseigentümer Adressat des Gebührenbescheides und Gebührenpflichtiger ist.

Die Gebührenpflicht entsteht gemäß § 3 der Abfallgebührensatzung erstmals mit dem Anschluss an die Abfallentsorgung und endet zum Monatsende, sobald die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung des Pflichtigen auf Dauer endet.

Gemäß § 4 Absatz 8 wird der Arbeitspreis für die Entsorgung von Bioabfall durch einen Bescheid erhoben und richtet sich nach der Anzahl der Entleerungen. Für Grundstücke im Sinne des § 7 Absatz 1 Buchstaben a bis c dieser Satzung (privat genutzte Grundstücke) werden auf den Arbeitspreis Vorauszahlungen gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe d dieser Satzung durch einen Bescheid erhoben.

Beachten Sie bitte, dass gemäß § 24 Abfallentsorgung- und § 5 der Abfallgebührensatzung jede Änderung der der Gebührenpflicht zu Grunde liegenden Verhältnisse vom Gebührenpflichtigen innerhalb eines Monats dem Landkreis Oberhavel schriftlich mitzuteilen ist.

Ich versichere, dass die oben genannten Angaben wahrheitsgemäß sind.

Ich erkläre mich mit der An- / Ab- / Ummeldung des Bioabfallbehälters einverstanden.

Achtung!: Bei Anmeldung ohne Angaben zur gewünschten Anzahl und Volumen wird
von der Beantragung einer 120 l Biotonne ausgegangen.


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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt werden Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informiert.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Erhebung der Abfallgebühren, um Rege-
lungen der Abfallentsorgungssatzung durchzusetzen, wie Anschluss- und Benutzungszwang,
und satzungsrechtliche Leistungen zu erbringen, wie beispielsweise Sperrmüllentsorgung und Bioabfallsammlung.
Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) und dem Brandenburgischen Abfall-und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), der Abfall-
entsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.
Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten
Ihre Daten zu einem anderen Zweck, weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber
informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung weitergegeben an:
- Beauftragte Dritte (zum Beispiel kommunale Entsorger)
- Dienstleister (Druckdienste, IT-Dienstleister).


















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Datenschutzhinweise
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfristen betragen bis zu 10 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich erforderlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.










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