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Niederschlagswassereinleitung in ein Oberflächengewässer Stand 12/2020
Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg





Hinweis
Sie finden die Datenschutzerklärung am Ende des Dokumentes. Der  Antrag  ist  vollständig  ausgefüllt  mit allen  unter  Ziffer 15 (und gegebenenfalls Ziffer 16) aufgeführten Unterlagen in einfacher Ausfertigung in Papierform und in elektronischer Form einzureichen.




















Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung
von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein OBERFLÄCHENGEWÄSSER (Fließgewässer/stehendes Gewässer)
5. Bevollmächtigte/r, Planverfasser/in, Fachplanung
Vorname/gesetzliche Vertretung
Straße
Hausnummer
Ort
Telefon (Pflichtangabe)
Fax
E-Mail (Pflichtangabe)
Name/Firma
Postleitzahl
4. Antragsteller/in, Erlaubnisinhaber/in
Vorname/gesetzliche Vertretung
Straße
Hausnummer
Wohnort
Telefon (Pflichtangabe)
Fax
E-Mail (Pflichtangabe)
Name/Firma/Behörde
Postleitzahl
(Eigentümer/in oder Betreiber/in der Entwässerungsanlagen)
1. Bezeichnung des Vorhabens
2. Antrag für
(Mehrfachnennung möglich)
3. Lage innerhalb einer Trinkwasserschutzzone
Wasserwerk:
Schutzzone: (bitte ankreuzen)
Entwässerungsanlage
Rechtsgrundlagen §§ 8-9 und §§ 57-59 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
(vor Antragstellung erfragen unter wasserwirtschaft@oberhavel.de)
Ansprechpartner:
Isabel Kienbaum
Telefon: 03301 601-6015
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Isabel.Kienbaum@oberhavel.de

Christin Koblitz
Telefon: 03301 601-6016
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Christin.Koblitz@oberhavel.de

















Tonia Hameister
Telefon: 03301 601-6023
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Tonia.Hameister@oberhavel.de


















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Niederschlagswassereinleitung in ein Oberflächengewässer Stand 12/2020
6. Grundstückseigentümer/in des Anfallgrundstückes
Vorname/Geschäftsführung/gesetzliche Vertretung
Straße
Hausnummer
Wohnort
Name/Firma/Behörde
Postleitzahl
7. Anfallgrundstück des Niederschlagswassers mit Einleitstelle in ein Oberflächengewässer
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
UTM-Koordinaten nach ETRS 89
(wenn nicht Antragsteller/in)



befestigte Fläche (wenn gleich oder größer als 30.000 m²):
UTM-Koordinaten nach ETRS 89
9. Bei Einleitung in einen weiterführenden Regenwasserkanal bis zur Einleitstelle
Eigentümer/in beziehungsweise Betreiber/in des weiterführenden Regenwasserkanals/gesetzliche Vertretung
Telefon (Pflichtangabe)
E-Mail (Pflichtangabe)
ist zusätzlich die "Anlage Angaben zum weiterführenden Regenwasserkanal" beizufügen

Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Nordwert (N)
8. Niederschlagswassereinleitstelle in ein Oberflächengewässer
bei mehreren Einleitstellen in verschiedene Oberflächengewässer für jedes Gewässer separat beantragen
Name des Gewässers
Gewässerkilometrierung
Gewässerkennzahl nach Kataster des Unterhaltungspflichtigen
Gewässerkennzahl im Land Brandenburg
Reg.-Nr. der Genehmigung für das Auslaufbauwerk
Einleitgeschwindigkeit
m/s
Vorgaben vom Unterhaltungspflichtigen
m/s
Nordwert (N)
Ostwert (E)
Ostwert (E)
A red =


A ges =

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Niederschlagswassereinleitung in ein Oberflächengewässer Stand 12/2020
10. Anfallflächen - Flächenart
(Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen, Mehrfachnennung möglich)
Dachmaterial (kupfer-, zink-, bleigedeckt oder andere Dachhaut)
Nutzung/Art der Befestigung/Verkehrsaufkommen (KFZ/24h)
Nutzung/Art der Befestigung
12. Niederschlagswasseranfall
(Bemessungsregen auf Grundlage KOSTRA-DWD-2010R)
Rasterfeld Benennung
Ort:
Spalte:
Zeile:
im Mittel
im Maximum
l/s*ha
l/s*ha
11. Anfallflächen - Berechnungsgrößen nach DWA-A138
Abflussbeiwert =


15. Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind:
(im Bedarfsfall Beiblatt anfügen)
14. Wasserstände des Einleitgewässers
höchster Wasserstand
am:
m über Sohle
aktueller Wasserstand
am:
m über Sohle
13. beantragte Einleitmenge
im Mittel
l/s
im Maximum
l/s
gedrosselter Abfluss:
l/s
a. Übersichtsplan mit Standort des betreffenden Grundstückes (GoogleMaps, topografische Karte, Stadtplan) mit Einleitstelle(n)
b. Vorhabensbeschreibung beziehungsweise Erläuterungsbericht
c. Bemessung der Einleitmenge
d. schriftliche Zustimmung: Eigentümer/in, Kanalnetzbetreiber/in des R-Kanals und beteiligte Dritte
e. Nachweis über die aktuelle hydraulische Funktionsfähigkeit des aufnehmenden/weiterführenden R-Kanals
f. Nachweis der Einhaltung der für diese Einleitstelle zulässigen Einleitgeschwindigkeit
g.   Nachweis über die Qualität des anfallenden Niederschlagswassers, die Art der Vorreinigung und die Vorreinigungsanlage        gemäß Arbeitsblatt DWA-A 102
h.  objektbezogener Lageplan mit Standort Einleitstelle(n)
i. Grundstücksentwässerungsplan Maßstab mindestens 1 : 200 im amtlichen Höhensystem DHHN 92 (NHN-Höhen) und mit Gefälle der Entwässerungsflächen
j.  Schnitte , aus denen ersichtlich sind:
           -  Gründung der geplanten baulichen Anlage und Höhenlage von Grundleitungen
           -  Anschnitt der vorhandenen und der geplanten Geländeoberfläche mit Höhenlage
           -  Höhenlage des höchsten Grundwasserstandes
k. aktuelle Baugrunduntersuchung (Baugrundgutachten) mit Grundwasserstand
l.  Für das Auslaufbauwerk:
           -  Ansicht, Schnitt, vorhandenes Gewässerprofil (Darstellung Gewässersohle und Gegenböschung)
           -  Einordnung in die Gewässerböschung
           -  beantragte Uferbefestigung/Sohlbefestigung/Befestigung Gegenböschung
              mit Höhenangaben nach Vorgaben der Gewässerunterhaltungspflichtigen
           -  Bestätigung durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen über die vorhandene Vorflut für die
              beantragte Einleitmenge
           -  abschließende schriftliche Bestätigung des Gewässerunterhaltungspflichtigen (Unterschrift, Stempel)
              auf der Planungsunterlage [in zweifacher Ausfertigung]
m.  Für Anlagen im Bestand: Bestandsdokumentation gemäß "Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" in Brandenburg in der aktuellen Fassung












































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Niederschlagswassereinleitung in ein Oberflächengewässer Stand 12/2020
16. Technische Regenwasserbehandlungsanlage
(Stand der Technik)
Wenn eine technische Regenwasserbehandlungsanlage vorhanden oder erforderlich ist, sind folgende Unterlagen mit dem Antrag einzureichen:
Produktbezeichnung/Hersteller
Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung/Prüfung
- Erläuterungsbericht und Bemessung der Anlage
- Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
- Sicherheitsdatenblätter und Verbrauchsmengen der Betriebs- und Hilfsstoffe
- Wartungs- und Entsorgungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb
- Betrieb- und Wartungsanleitung des Herstellers
- Sachkundenachweis für die Mitarbeiter, die die monatlichen Eigenkontrollen durchführen
bei vorhandenen Abscheideranlagen sind folgende Nachweise der letzten 2 Jahre einzureichen:
           -  Entsorgung der Inhaltsstoffe
           -  Betriebstagebuch über durchgeführte Kontrollen, Wartungen, Entleerungen
           -  Bericht zur Generalinspektion gemäß DIN 1999 Teil 100 der
              Abwasseranlagen (Schächte, Einläufe, Rohrleitungen) einschließlich der Protokolle
              der Dichtheitsprüfungen, auch der Dichtheitsnachweise der vor- und nachgeschalteten
              Abwassersysteme bis zum Auslaufbauwerk in das Oberflächenwasser



















Grundstückseigentümer/in der Einleitstelle
 Planverfasser/in
Datum
Name der/des Unterzeichnenden
Ort
17. Für die Richtigkeit der Angaben und Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise
(Stempel, Unterschrift)
Datum
Name der/des Unterzeichnenden
Ort
(Stempel, Unterschrift)
Antragsteller/in
Datum
Name der/des Unterzeichnenden
Ort
(Stempel, Unterschrift)
Einbaudatum der Anlage
• DIBt-Zulassung
• Zustimmung im Einzelfall
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Datenschutzhinweise
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit dem vorliegenden Informationsblatt möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren.

A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung
Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-111, E-Mail: Info@oberhavel.de
URL: www.oberhavel.de

B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Wasserwirtschaft

C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung von Erlaubnis-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 88 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 104 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) sowie die aufgrund der beiden letztgenannten Gesetze ergangenen weiteren Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.

E. An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung in Abhängigkeit vom
Vorhaben und Standort Ihres Vorhabens weitergegeben an:
- Öffentliche Stellen (beispielsweise Wasser- und Schifffahrtsamt, Landesamt für Umwelt, Gemeindeverwaltung in der Ihr Grundstück/Vorhaben sich befindet)
- Interne Stellen (untere Landesbehörden bei der Kreisverwaltung)
- Externe Stellen (Gewässerunterhaltungsverbände, Trink- und Abwasserzweckverbände)









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Datenschutzhinweise
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen leiten sich in der Regel aus der Befristung der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung ab. Mit Erlöschen dieser beträgt die anschließende Aufbewahrungsfrist bis zu 30 Jahre.

G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

H. Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Landkreis Oberhavel zu übermitteln.

I. Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow,
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
URL: www.lda.brandenburg.de

J. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Eine Pflicht besteht nicht, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings  ist eine Bearbeitung Ihres wasserrechtlichen Anliegens bei unzureichender Bereitstellung erforderlicher
personenbezogener Daten nicht beziehungsweise nicht mehr möglich.

K. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.








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