Antrag auf Baulasteintragung
Vorname/bei Firma vertreten durch
Hinweis: Zuwegungen, Leitungsrechte und Stellplätze sind auch privatrechtlich
als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch zu sichern (über Notar).
4. Angaben zu dem belasteten Grundstück
weitere Eigentümer oder eigentumsgleiche Rechte:
Name(n) weiterer Eigentümer, Erbbauberechtigter, Erwerber, ...
5. Angaben zu dem begünstigten Grundstück
weitere Eigentümer oder eigentumsgleiche Rechte:
Name(n) weiterer Eigentümer oder Erbbauberechtigter
6. Beizufügende Unterlagen
Flurkartenauszug (aktuell/nicht älter als 3 Monate) und Lageplan im geeigneten Maßstab mit Plankopf, vor allem möglichst im Format DIN A4 oder DIN A3 (Legende rückseitig möglich) mit eindeutiger Darstellung und Bemaßung der Baulastfläche, Abstände zu den Flurstücksgrenzen sowie mit Darstellung/Dokumentation bereits bestendener Baulasten und Dienstbarkeiten (zunächst 1-fach)
beglaubigte Grundbuchauszüge bestehend aus Bestandsnachweis, Abteilung 1 und 2 aller zu belastenden Grundstücke (aktuell/nicht älter als 3 Monate)
Auskunft über den Inhalt der Eintragungsanträge (zum Beispiel notarielle Urkunden, Kaufverträge), wenn im Grundbuchamt offene Anträge vorliegen, um entscheiden zu können, ob diese bei Eintragung der Baulast berücksichtigt werden müssen
erforderlichenfalls Grundrisse und Schnitte vorhandener baulicher Anlagen (3-fach)
erforderlichenfalls Handelsregister-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug, Sterbeurkunde, Erbschein, notariell beglaubigte Vollmacht (aktuell, 1-fach)
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast. Mir ist bekannt, dass die Baulasteintragung das schriftliche Einverständnis aller Grundstückseigentümer unter Beachtung bestehender Verfügungsbeschränkungen der zu belasteten Grundstücke voraussetzt und erst nach der Eintragung durch die Bauaufsichtsbehörde in das Baulastenverzeichnis wirksam wird. Baulasten werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der unteren Bauaufsichtsbehörde unter. Der § 84 Brandenburgischen Bauordnung "Baulasten, Baulastenverzeichnis" ist mir bekannt. Als Antragsteller verpflichte ich mich zur Übernahme der entstehenden Kosten, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.
Die für die Baulasteintragung erforderliche Verpflichtungserklärung soll voraussichtlich unterzeichnet werden:
Bezeichnung/Anschrift der beurkundenden Stelle