Antrag auf Ausfertigung eines Führerscheins mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen
Name
Geburtsname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
E-Mail
Antragsteller/in
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Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars
Dieses Formular ist sowohl online am Computer als auch per Hand ausfüllbar. Sollten Sie die handschriftliche Variante wählen, achten Sie bitte auf gute Lesbarkeit. In jedem Fall überprüfen Sie bitte eingehend, ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Kästchen sind, wenn zutreffend, anzukreuzen.
Bitte geben Sie den Antrag gemeinsam mit den Anlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel oder bei Ihrem Bürgeramt ab.















Vorname(n)
Geburtsdatum
Geburtsort
Akademischer Grad
Name bei Ausstellung des Führerscheines
Erteilungsdatum
Zum Antrag vorgelegter Führerschein
Ausstellungsbehörde
Vordruck-Nummer
Listen-Nummer
Klasse/n
Auflagen und/oder Beschränkungen
Sehhilfe
Liegen geistige/körperliche Erkrankungen/Behinderungen vor?
(zum Beispiel mangelndes Sehvermögen, Schwerhörigkeit, Bewegungsbehinderungen, beispielsweise durch Amputation oder Versteifung von Gliedmaßen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes mellitus, Krankheiten des Nervensystems, Epilepsie, psychische Störungen, Demenz, Nierenerkrankung oder ähnliche Erkrankungen, Alkoholabhängigkeit, missbräuchliche Einnahme von Betäubungs- oder Arzneimitteln)
Hinweis für Inhaber/innen einer vor dem 01.01.1999 erteilten Klasse 3 (BRD) oder Klasse B (DDR):
Bei der Umstellung dieser Klassen in die Klasse C1E (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen; Fahrzeugkombination bis maximal 12 Tonnen) wird auf Antrag auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt (Klasse CE/79 Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen; Fahrzeugkombination bis maximal 18,5 Tonnen). Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs befristet.
Bescheinigung/Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (§ 12 Absatz 6 FeV) -> nicht älter als zwei Jahre
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Absatz 9 FeV) -> nicht älter als ein Jahr
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Hinweis für Inhaber/innen einer vor dem 01.01.1999 erteilten Klasse 2 (CE)
Bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet.
Bescheinigung/Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (§ 12 Absatz 6 FeV) -> nicht älter als zwei Jahre
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Absatz 9 FeV) -> nicht älter als ein Jahr
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Hinweis: Ist mit der Umstellung die gleichzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE beabsichtigt und hat der/die Fahrerlaubnisinhaber/in zur Antragstellung bereits das 60. Lebensjahr vollendet, so sind zusätzlich die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Klassen C, CE in einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen.
Erklärung des/der Antragsteller(s)/in
Meine Fahrerlaubnis ist nicht entzogen worden und es besteht kein Fahrverbot.
Weitere Führerscheinausfertigungen befinden sich nicht in meinem Besitz.
Ich bin nicht Inhaber/in einer in einem anderen EU-Staat ausgestellten Fahrerlaubnis.
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Benötigte Unterlagen/Anlagen
Ein Lichtbild neuen Datums (45X35 Millimeter) im Hochformat und ohne Rand, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (§ 21 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV])
Kopie des vorhandenen Führerscheins
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