Anzeige der Aufstellung von Fliegenden Bauten
Die Aufstellung eines Fliegenden Baus ist mindestens drei Werktage, bei Abnahmen am Wochenende sieben Werktage vor Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. [Vorliegende Anzeige kann auch als Fax-Nachricht oder als E-Mail (mit Unterschriften!) gesendet werden]
Folgende Fliegende Bauten werden aufgestellt
Art bzw. Name der Veranstaltung
Veranstaltungsort (soweit bekannt)
Straße / Platz / sonstige Lagebezeichnung
Veranstalter / Ansprechpartner
Vorname (Ansprechpartner)
Firmenname (Veranstalter)
Wunschtermin für die Gebrauchsabnahme
Detleff.Stein@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3626
Ansprechpartner:
Fax 03301 601-3610
Michael.Siebert@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3638
Anschrift für das Abnahmeprotokoll und den Gebührenbescheid
Ich verpflichte mich, die aufgrund einer Gebrauchsabnahme anfallenden Gebühren und Auslagen nach BbgBauGebO (Tarifstelle 6 ff) zu übernehmen.