Anzeige der Aufstellung von Fliegenden Bauten
Antragsteller
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
E-Mail
nach § 76 Abs. 6 BbgBO
Die Aufstellung eines Fliegenden Baus ist mindestens drei Werktage, bei Abnahmen am Wochenende sieben Werktage vor Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. [Vorliegende Anzeige kann auch als Fax-Nachricht oder als E-Mail (mit Unterschriften!) gesendet werden]
Folgende Fliegende Bauten werden aufgestellt
Eigentümer / Betreiber
Art des Fliegenden Baues
Prüfbuch - Nummer
Gültigkeitsdatum
Art bzw. Name der Veranstaltung
Veranstaltungsort (soweit bekannt)
Straße / Platz / sonstige Lagebezeichnung
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Gemarkung
Flur
Flurstück
Veranstalter / Ansprechpartner
Name (Ansprechpartner)
Vorname (Ansprechpartner)
Telefonnummer
Firmenname (Veranstalter)
Wunschtermin für die Gebrauchsabnahme
Detleff.Stein@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3626
Ansprechpartner:
Fax 03301 601-3610
Michael.Siebert@oberhavel.de
Telefon 03301 601-3638
Firma
Geschäftsführer
Dauer der Veranstaltung
vom
bis zum
Geschäftsführer
Anschrift für das Abnahmeprotokoll und den Gebührenbescheid
Name
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Geschäftsführer
Firmenname
Anlagen
Ich verpflichte mich, die aufgrund einer Gebrauchsabnahme anfallenden Gebühren und Auslagen nach BbgBauGebO (Tarifstelle 6 ff) zu übernehmen.