Landrat und Bürgermeister unterschreiben Vereinbarung zur Kreisumlage
Der Landkreis Oberhavel und die kreisangehörigen Kommunen haben eine Vereinbarung zur Ermittlung der Kreisumlage geschlossen. Unterzeichnet wurde das Dokument am Montag, 06.10.2025, von Landrat Alexander Tönnies, der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Oberhaveler Städte und Gemeinden sowie dem stellvertretenden Amtsdirektor des Amtes Gransee und Gemeinden. „Das Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage ist deutschlandweit häufig ein Streitthema. Nicht selten müssen Verwaltungsgerichte entscheiden. Insofern bin ich froh, dass sich die kommunale Familie in Oberhavel auf ein Verfahren verständigt hat. Das gibt Sicherheit für beide Seiten“, sagte Landrat Alexander Tönnies und dankte den Kommunen für die gute Zusammenarbeit.
Der Landkreis verfügt über keine eigenen wesentlichen Finanzmittel. Für die Erledigung gesetzlich zugewiesener Aufgaben bekommt der Landkreis Kostenerstattungen von Bund und Land. Für die Erledigung weiterer kreislicher Aufgaben, zum Beispiel Öffentlicher Nahverkehr, Förderung sozialer und kultureller Infrastruktur, Bildung und Jugendförderung, erhält der Kreis Zuweisungen vom Land und erhebt von den kreisangehörigen Kommunen eine Umlage – die Kreisumlage. Diese macht etwa 20 Prozent des Landkreis-Budgets aus. Der Hebesatz von 32,3 Prozent ist der niedrigste in ganz Brandenburg. Er soll auch im kommenden Jahr unverändert bleiben.