Tempo 30 in der Schönfließer Straße in Glienicke aufgehoben
Verkehrszeichen werden vorläufig entfernt / Derselbe Kläger erwirkte kürzlich bereits die Aufhebung des Tempolimits für die Hattwichstraße
Anfang Januar waren bereits in der Hattwichstraße in Glienicke die Tempo-30-Schilder wieder abgebaut worden. Dasselbe wird in den kommenden Tagen auch in der Schönfließer Straße geschehen – zwischen der Oranienburger Chaussee und dem Kreisverkehr in Glienicke/Nordbahn gilt wieder Tempo 50. Der Grund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die gleiche Entscheidung bereits für die Hattwichstraße in Glienicke getroffen hatte.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel hatte sowohl für Teile der Schönfließer Straße als auch für die Hattwichstraße auf Antrag der Gemeinde Glienicke Tempo 30 angeordnet. Dagegen erhob ein Bürger Klage und beantragte, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen zurückgenommen werden, bis über seine Klage entschieden wurde. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat diesem Antrag aus formellen Gründen nun auch für die Schönfließer Straße stattgegeben. Damit gilt auch dort in Kürze wieder Tempo 50.
Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Antrag der Gemeinde auf Tempo 30 allein nicht ausreichend sei. Es müsse ein Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung vorliegen. Die einstimmige Empfehlung des Ausschusses für technische Infrastruktur und Gewerbe in Glienicke allein genügt laut Oberverwaltungsgericht nicht. Deshalb werden die Tempo-30-Schilder vorläufig entfernt.
Über das Tempolimit selbst wird für beide Straßen in weiteren Verfahren entschieden. Das Ergebnis steht noch aus.