Ersatz der Kennzeichenschilder
Eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges sind verloren gegangen oder gestohlen worden?
Sie müssen sich ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug zuteilen lassen.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Kennzeichenschilder: Verlust
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 30,00 Euro Gebühr für die Zuteilung neuer Kennzeichen
- 1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
- 30,70 Euro Gebühr für die Versicherung an Eides statt
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorherige Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette
- 4,40 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 10,90 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich
Kennzeichenschilder: Diebstahl
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Vorlage der polizeilichen Diebstahlsanzeige
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Diebstahl nur eines Kennzeichenschildes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 30,00 Euro Gebühr für die Zuteilung neuer Kennzeichen
- 1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorherige Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette
- 4,40 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 10,90 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich
Kennzeichenschilder: Unlesbarkeit / Unbrauchbar
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Vorlage aller Kennzeichenschilder
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 2,60 Euro Gebühr Abstempelung
- 1,20 Euro Gebühr je Siegelplakette
- 0,50 Euro Gebühr HU-Prüfplakette
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich