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Ersatz der Kennzeichenschilder

Eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges sind verloren gegangen oder gestohlen worden? 

Sie müssen sich ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug zuteilen lassen. 

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Kennzeichenschilder: Verlust

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust 
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung 
  • noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Gebühren

  • 30,00 Euro Gebühr für die Zuteilung neuer Kennzeichen 
  •   1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
  • 30,70 Euro Gebühr für die Versicherung an Eides statt
  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  •   2,60 Euro Gebühr für die vorherige Reservierung eines Wunschkennzeichens

  •   5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette 
  •   4,40 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 10,90 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde

Zahlungsmöglichkeiten

Kennzeichenschilder: Diebstahl

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Vorlage der polizeilichen Diebstahlsanzeige 
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung 
  • noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Diebstahl nur eines Kennzeichenschildes
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate 
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Gebühren

  • 30,00 Euro Gebühr für die Zuteilung neuer Kennzeichen 
  •   1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  •   2,60 Euro Gebühr für die vorherige Reservierung eines Wunschkennzeichens

  •   5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette 
  •   4,40 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 10,90 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde

Zahlungsmöglichkeiten



Kennzeichenschilder: Unlesbarkeit / Unbrauchbar

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief 
  • Vorlage aller Kennzeichenschilder  
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Gebühren

  •  2,60 Euro Gebühr Abstempelung 
  •  1,20 Euro Gebühr je Siegelplakette
  •  0,50 Euro Gebühr HU-Prüfplakette


Zahlungsmöglichkeiten