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Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer Aufbietungsfrist von vierzehn Tagen erfolgen. 

Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen entsprechenden Folgetermin zur Ausstellung der Ersatzdokumente.

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Zulassungsbescheinigung Teil II: Verlust

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt vom Verursacher des Verlustes unter Vorlage einer Vollmacht vom eingetragen Halter, sollte dieser nicht der Verursacher sein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate 

Gebühren

  •   4,40 Euro Gebühr für die Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 13,80 Euro Gebühr für das Aufbietungsverfahren
  • 30,70 Euro Gebühr für die Versicherung an Eides statt
  • 10,90 Euro Gebühr für die Austellung der Zulassungsbescheinigung I
  •   5,10 Euro zusätzliche Gebühr bei notwendiger Umwandlung von Fahrzeugdokumenten in EU-Recht
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)


Zahlungsmöglichkeiten

Zulassungsbescheinigung Teil II: Diebstahl

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Vorlage der polizeilichen Diebstahlsanzeige
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate 
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Gebühren

  •   4,40 Euro Gebühr für die Ersatzaustellung Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 13,80 Euro Gebühr für das Aufbietungsverfahren
  • 10,90 Euro Gebühr für die Austellung Zulassungsbescheinigung I
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)

Zahlungsmöglichkeiten