Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer Aufbietungsfrist von vierzehn Tagen erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen entsprechenden Folgetermin zur Ausstellung der Ersatzdokumente.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Zulassungsbescheinigung Teil II: Verlust
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt vom Verursacher des Verlustes unter Vorlage einer Vollmacht vom eingetragen Halter, sollte dieser nicht der Verursacher sein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
Gebühren
- 4,40 Euro Gebühr für die Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
- 13,80 Euro Gebühr für das Aufbietungsverfahren
- 30,70 Euro Gebühr für die Versicherung an Eides statt
- 10,90 Euro Gebühr für die Austellung der Zulassungsbescheinigung I
- 5,10 Euro zusätzliche Gebühr bei notwendiger Umwandlung von Fahrzeugdokumenten in EU-Recht
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich
Zulassungsbescheinigung Teil II: Diebstahl
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Vorlage der polizeilichen Diebstahlsanzeige
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 4,40 Euro Gebühr für die Ersatzaustellung Zulassungsbescheinigung Teil II
- 13,80 Euro Gebühr für das Aufbietungsverfahren
- 10,90 Euro Gebühr für die Austellung Zulassungsbescheinigung I
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich