Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist unleserlich/unbrauchbar, verloren gegangen oder gestohlen worden?
In diesem Fall kann Ihnen die Zulassungsbehörde eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausstellen.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Zulassungsbescheinigung Teil I: Verlust
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- Verlusterklärung des Verursachers
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 10,90 Euro Gebühr für die Ersatzausstellung
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich
Zulassungsbescheinigung Teil I: Diebstahl
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Vorlage der polizeilichen Diebstahlsanzeige
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 10,90 Euro Gebühr für die Ersatzausstellung
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich
Zulassungsbescheinigung Teil I: Unlesbarkeit / Unbrauchbarkeit
benötigte Unterlagen
- Original-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 10,90 Euro Gebühr für die Ersatzausstellung
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich