Verkauf eines Kraftfahrzeuges mitteilen
Gemäß § 15 Absatz 5 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ist der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde in Form einer Veräußerungsanzeige mitzuteilen.
Hinweise zum Fahrzeugverkauf außerhalb von Deutschland
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf unbedingt außer Betrieb setzen, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Eine spätere Außerbetriebsetzung ist wegen der im Regelfall dann nicht mehr vorhandenen Fahrzeugpapiere und Fahrzeugkennzeichen langwierig und teuer.
Die Zulassungsbehörde ist nicht berechtigt, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten.
Einen Fahrzeugverkauf können Sie unter versicherung@oberhavel.de anzeigen.
Hinweise zum Fahrzeugverkauf innerhalb Deutschlands
Die Veräußerung eines noch zugelassenen Fahrzeuges muss gemäß § 15 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden.
Dies kann durch die Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages oder einer Veräußerungsanzeige erfolgen.
Nur mit vollständigem Kaufvertrag oder vollständiger Veräußerungsanzeige kann der Erwerber aufgefordert werden, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen oder umzumelden, wenn dieser seiner Verpflichtung gemäß § 15 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung nicht nachkommt.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Verkäufers – gut erkennbar und leserlich
- Name und Anschrift des Erwerbers – gut erkennbar und leserlich
- Kennzeichen des Fahrzeuges, Angabe der Fahrzeugidentnummer
- Bestätigung über die Übergabe von Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- genaues Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
- Unterschrift beider Vertragspartner
Der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges entbindet Sie nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der anfallenden Kraftfahrzeugsteuer gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Beendigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren und sollte von Ihnen mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgestimmt werden.
Einen Fahrzeugverkauf können Sie unter versicherung@oberhavel.de anzeigen.