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Zuteilung rotes Oldtimer Kennzeichen

Rote Kennzeichen /07er Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge nach § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 

dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Probefahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit gemäß § 2 Nr. 23 FZV Überführungsfahrten
  • Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen gemäß § 2 Nr. 25 FZV
  • An- und Abfahrten zu sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung des Fahrzeuges
  • Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen dürfen nur unter den genannten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen
  • Fahrten ausschließlich zum Zwecke des Betankens zählen nicht dazu

Die entsprechende Regelung finden Sie im § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Wichtiger Hinweis:
Die Nutzung ist für mehrere Fahrzeuge möglich,  jedoch müssen diese Fahrzeuge auf das Kennzeichen registriert sein.

Terminvergabe

Die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung der roten Dauerkennzeichen für Gewerbetreibende sowie die Erteilung von roten Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. 

Gerne können Sie per E-Mail an Termine.Zulassung@oberhavel.de oder innerhalb der Telefonzeiten unter 03301 601-5900 einen separaten Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Termine für die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung nicht über die Online-Terminreservierung vereinbart werden können. 

Voraussetzungen

Fahrzeughalter

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • im Führungszeugnis dürfen keine Straftaten vorhanden sein


Fahrzeug

  • das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen sein
  • das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • die Fahrzeuge müssen zuvor abgemeldet werden

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder

  • sind keine Zulassungspapiere mehr vorhanden: 
    • Erklärung über den Verlust der Fahrzeugpapiere
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung zum Beispiel durch einen Kaufvertrag 
    • Durchführung eines zusätzlichen Gutachtens nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten)
    • Antrag auf Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Auskunft, wenn notwendig
  • Gutachten für die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 
    • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung, sofern keine Hauptuntersuchung im Rahmen der Oldtimerbegutachtung stattgefunden hat
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) speziell für ein rotes Kennzeichen gemäß § 49 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate 

  • aktueller Verkehrzentralregisterauszug, nicht älter als vier Wochen (Antrag bei der Führerscheinbehörde erhältlich) 
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als vier Wochen
    • wird persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der örtlichen Meldebehörde oder 
    • über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt
  • Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, vorzulegen.