Zuteilung rotes Oldtimer Kennzeichen
Rote Kennzeichen /07er Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge nach § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- Probefahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit gemäß § 2 Nr. 23 FZV Überführungsfahrten
- Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen gemäß § 2 Nr. 25 FZV
- An- und Abfahrten zu sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung des Fahrzeuges
- Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen dürfen nur unter den genannten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen
- Fahrten ausschließlich zum Zwecke des Betankens zählen nicht dazu.
Die entsprechende Regelung finden Sie im § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Wichtiger Hinweis:
Die Nutzung ist für mehrere Fahrzeuge möglich, jedoch müssen diese Fahrzeuge auf das Kennzeichen registriert sein.
Terminvergabe
Die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung der roten Dauerkennzeichen für Gewerbetreibende sowie die Erteilung von roten Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.
Gerne können Sie per E-Mail an Termine.Zulassung@oberhavel.de oder innerhalb der Telefonzeiten unter 03301 601-5900 einen separaten Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Termine für die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung nicht über die Online-Terminreservierung vereinbart werden können.
Voraussetzungen
Fahrzeughalter
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- im Führungszeugnis dürfen keine Straftaten vorhanden sein
Fahrzeug
- das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen sein
- das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- die Fahrzeuge müssen zuvor abgemeldet werden
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
- sind keine Zulassungspapiere mehr vorhanden:
- Erklärung über den Verlust der Fahrzeugpapiere
- Nachweis der Verfügungsberechtigung zum Beispiel durch einen Kaufvertrag
- Durchführung eines zusätzlichen Gutachtens nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten)
- Antrag auf Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Auskunft, wenn notwendig
- Gutachten für die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung, sofern keine Hauptuntersuchung im Rahmen der Oldtimerbegutachtung stattgefunden hat
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) speziell für ein rotes Kennzeichen gemäß § 49 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- aktueller Verkehrzentralregisterauszug, nicht älter als vier Wochen (Antrag bei der Führerscheinbehörde erhältlich)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als vier Wochen
- wird persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der örtlichen Meldebehörde oder
- über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, vorzulegen.