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Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel

Sie sind in den Landkreis Oberhavel gezogen und möchten Ihr Fahrzeug auf Ihren neuen Hauptwohnsitz/Betriebssitz ummelden.

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

  • bisherige Kennzeichen können übernommen werden, sollten Sie ein OHV-Kennzeichen wünschen, sind die alten Kennzeichenschilder vorzulegen

    Bitte beachten Sie, dass die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ihre Gültigkeit verliert.

benötigte Unterlagen

bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
  • bei Firmen: ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre vorzulegen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original


mit Kennzeichenwechsel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • bisherige Kennzeichen
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
  • bei Firmen: ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre vorzulegen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original

Gebühren

  • 23,60 Euro Gebühr für die Umschreibung mit Kennzeichenübernahme
  • 27,10 Euro Gebühr bei einer Umschreibung auf OHV-Kennzeichen
  •   3,20 Euro Aufstellung oder Berichtigung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)

  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  •   2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
  •   4,40 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II 
  •   5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette
  •   5,10 Euro zusätzliche Gebühr bei notwendiger Umwandlung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in EU-Recht
  • 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
  • 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gemäß § 12 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3 zum Fahrzeugbrief und/oder Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (zum Beispiel 000 000) vorhanden ist.


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