Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben, das Sie zulassen wollen.
Dem Fahrzeug wurden noch nie ein Kennzeichen zugeteilt und in der Zulassungsbescheinigung Teil II darf weder ein Halter noch ein Erstzulassungsdatum eingetragen sein.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC-Papier/Certificate of Conformity)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
- bei Firmen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als fünf Jahre vorzulegen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original
Gebühren
- 30,00 Euro Gebühr für die Zulassung des Neufahrzeuges
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
- 5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette
- 10,90 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
- 39,50 Euro zusätzliche Gebühr, falls die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Einzelgenehmigung nach § 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge erfolgen muss
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gemäß § 12 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3
zum Fahrzeugbrief und/oder in Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (zum Beispiel 000 000) vorhanden ist
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich