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Änderung der Wohnanschrift/Halterdaten innerhalb des Landkreises

Sie sind innerhalb des Landkreises Oberhavel umgezogen und müssen Ihre Wohnanschrift/Betriebsanschrift in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen.

Wenn sich Ihr Name durch eine persönliche Veränderung, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung gändert hat oder die Firmen-oder Unternehmensbezeichnung durch eine Änderung oder Umfirmierung geändert wurde,  müssen diese Änderungen in den Fahrzeugdokumenten angepasst werden. 

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

benötigte Unterlagen


Änderung der Wohnanschrift (Privatperson)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
  • Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original


Änderung der Betriebsanschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre 
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
  • Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung

Änderung des Namens durch persönliche Veränderungen oder bei Firmen durch die Änderung der Bezeichnung/Umfirmierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein  
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • bei Firmen: ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
  • Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung

  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original


Gebühren

Änderung der Wohnanschrift (Privatperson) oder Betriebsanschrift

  • 10,90 Euro Gebühr für die Anschriftenänderung
  •   1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendetet Klebesiegel variieren je nach Vorgang)


Änderung des Namens (Privatperson) und Firmen- oder Unternehmensbezeichnung

  • 10,90 Euro Gebühr für die Änderung 
  •   4,40 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II 
  •   1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendetet Klebesiegel variieren je nach Vorgang)


Zahlungsmöglichkeiten