Änderung der Wohnanschrift/Halterdaten innerhalb des Landkreises
Sie sind innerhalb des Landkreises Oberhavel umgezogen und müssen Ihre Wohnanschrift/Betriebsanschrift in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen.
Wenn sich Ihr Name durch eine persönliche Veränderung, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung gändert hat oder die Firmen-oder Unternehmensbezeichnung durch eine Änderung oder Umfirmierung geändert wurde, müssen diese Änderungen in den Fahrzeugdokumenten angepasst werden.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
benötigte Unterlagen
| Änderung der Wohnanschrift (Privatperson) |
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
- Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original
| Änderung der Betriebsanschrift |
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
- Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
| Änderung des Namens durch persönliche Veränderungen oder bei Firmen durch die Änderung der Bezeichnung/Umfirmierung |
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- bei Firmen: ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
- Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original
Gebühren
Änderung der Wohnanschrift (Privatperson) oder Betriebsanschrift
- 10,90 Euro Gebühr für die Anschriftenänderung
- 1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendetet Klebesiegel variieren je nach Vorgang)
Änderung des Namens (Privatperson) und Firmen- oder Unternehmensbezeichnung
- 10,90 Euro Gebühr für die Änderung
- 4,40 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
- 1,20 Euro Gebühr Kraftfahrtbundesamt
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendetet Klebesiegel variieren je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich