Abmeldung eines Kraftfahrzeuges
Ihr Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges müssen das/die Kennzeichen entstempelt und die Abmeldung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Erst mit erfolgter Außerbetriebsetzung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht des eingetragenen Halters. Eine Mitteilung über die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch an die zuständige Versicherung und das zuständige Zollamt.
Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, ist eine Außerbetriebsetzung über das Onlineportal möglich.
Hinweise:
Sie dürfen mit den entstempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungskreises und eines unmittelbar angrenzenden Zulassungskreises auf direktem Weg zum Verbringungsort fahren, sofern diese Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Die Fahrt muss am Tag der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, die Kennzeichen sind dafür ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- das/die Kennzeichenschild/er
- Antrag auf Außerbetriebsetzung (wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist)
bei alten Fahrzeugdokumenten - Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- das/die Kennzeichenschild/er
- Antrag auf Außerbetriebsetzung (wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist)
Gebühren
- 15,90 Euro Gebühr für Außerbetriebsetzung
- 1,20 Euro Berichtigung für das Zentrale Fahrzeugregister
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich