Umschreibung innerhalb des Landkreises/Halterwechsel
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft/geerbt/in Ihren Besitz übernommen das bereits im Landkreis Oberhavel zugelassen ist.
Ein Halterwechsel innerhalb des Landkreises.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
benötigte Unterlagen
| mit Kennzeichenwechsel / ohne Kennzeichenwechel |
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- wenn ein Wechsel der Kennzeichen gewünscht ist, sind das/die alten Kennzeichenschilder vorzulegen
(Bitte beachten Sie, dass die Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ihre Gültigkeit verliert.)
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate vorzulegen
- bei Firmen: ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung nicht älter als fünf Jahre vorzulegen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf einen minderjährigen Antragsteller sowie die Ausweise der/des Erziehungsberechtigten im Original
Gebühren
- 24,20 Euro Gebühr für die Umschreibung bei Kennzeichenübernahme
- 27,00 Euro Gebühr bei einer Umschreibung bei Kennzeichenwechsel
- 3,20 Euro Aufstellung oder Berichtigung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel (die Menge der verwendeten Klebesiegel variiert je nach Vorgang)
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 5,30 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette
- 4,40 Euro zusätzliche Gebühr bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
- 5,10 Euro zusätzliche Gebühr bei notwendiger Umwandlung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in EU-Recht
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gemäß § 12 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3 zum Fahrzeugbrief und/oder in Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (zum Beispiel 000 000) vorhanden ist.
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt am Schalter entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich